Abgeltungssteuer beim ETF: Was du wirklich zahlst
Abgeltungssteuer bei ETFs: effektiver Steuersatz, Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag & Vorabpauschale 2026 – mit konkreten Rechenbeispielen erklärt.

Abgeltungssteuer beim ETF: Was du wirklich zahlst
Wenn du anfängst, dich mit ETF-Sparplänen zu beschäftigen, stößt du früher oder später auf das Thema Steuern — und auf den Begriff Abgeltungssteuer. Viele Anleger wissen: "Da wird irgendwie was abgezogen." Aber wie viel genau? Wann? Und vor allem: Ist es so schlimm wie befürchtet?
Die gute Nachricht: ETF-Anleger haben in Deutschland einige Vorteile, die die Steuerlast deutlich senken. Die schlechte: Das System ist kompliziert genug, dass Fehler teuer werden können. Dieser Artikel erklärt dir genau, was du bei der Abgeltungssteuer auf ETFs wissen musst — ohne Juristendeutsch, mit konkreten Zahlen.
Was ist die Abgeltungssteuer überhaupt?
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge — also auf Gewinne aus Investitionen. Sie "gilt" (daher der Name) deine Steuerpflicht auf Kapitalerträge ab: Mit ihrer Zahlung ist das Thema für das Finanzamt erledigt, egal wie hoch dein sonstiges Einkommen ist.
Sie gilt für: - Dividenden und Ausschüttungen - Kursgewinne beim Verkauf - Zinsen auf Tagesgeld oder Anleihen - Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
Steuersatz 2026: - Abgeltungssteuer: 25 % - Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungssteuer - Gesamt (ohne Kirchensteuer): 26,375 %
Rechenbeispiel: Du erzielst 1.000 € Gewinn aus dem Verkauf eines ETF-Anteils. - Abgeltungssteuer: 1.000 × 25 % = 250 € - Soli: 250 × 5,5 % = 13,75 € - Gesamt: 263,75 € - Dir bleiben: 736,25 €
Aber: So einfach ist es bei Aktien-ETFs nicht, weil hier die Teilfreistellung greift — dazu gleich mehr.
Die Teilfreistellung: Dein größter Steuervorteil
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Aktien-ETFs eine Teilfreistellung von 30 %. Das bedeutet: 30 % deiner Kapitalerträge aus einem Aktien-ETF sind grundsätzlich steuerfrei. Nur 70 % werden besteuert.
Warum gibt es das? Weil ETFs auf Unternehmensebene bereits Körperschaftsteuer zahlen. Die Teilfreistellung soll eine Doppelbesteuerung verhindern.
Konkrete Auswirkung auf deinen effektiven Steuersatz:
Normaler Steuersatz: 26,375 %
Effektiver Steuersatz bei Aktien-ETF: 26,375 % × 70 % = ~18,46 %
Das macht einen erheblichen Unterschied:
| Gewinn | Ohne Teilfreistellung | Mit Teilfreistellung (Aktien-ETF) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 263,75 € | 184,60 € | 79,15 € |
| 5.000 € | 1.318,75 € | 923,00 € | 395,75 € |
| 10.000 € | 2.637,50 € | 1.846,25 € | 791,25 € |
Wichtig: Die Teilfreistellung gilt nur für Aktien-ETFs (mit mindestens 51 % Aktienanteil). Für Anleihen-ETFs oder Mischfonds gelten andere Sätze (15 % bzw. 0 %).
Der Sparerpauschbetrag: Bis 1.000 € keine Steuer
Bevor die Abgeltungssteuer überhaupt greift, hast du als Einzelperson einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (seit 2023). Verheiratete: 2.000 €.
Das bedeutet: Deine ersten 1.000 € an Kapitalerträgen (Dividenden + realisierte Gewinne + Vorabpauschale) sind komplett steuerfrei.
Für viele ETF-Sparpläne in der Anfangsphase zahlt man deshalb gar keine Steuern.
Wann zahle ich also Steuern? - Wenn ich ETF-Anteile mit Gewinn verkaufe UND der Gewinn (nach Teilfreistellung) mehr als 1.000 € beträgt - Wenn ich ausschüttende ETFs habe und die Dividenden zusammen mit anderen Erträgen über 1.000 € liegen - Auf die Vorabpauschale — aber die ist bei kleinen Depots oft vollständig durch den Pauschbetrag gedeckt
Praxisbeispiel:
Du hast 20.000 € in einem thesaurierenden MSCI-World-ETF und keine anderen Kapitalerträge.
Vorabpauschale 2026: - Basisertrag: 20.000 × 3,20 % × 0,7 = 448 € - Steuerpflichtig (nach Teilfreistellung): 448 × 0,7 = 313,60 €
Das liegt deutlich unter 1.000 € → keine Steuer auf die Vorabpauschale in diesem Jahr.
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Wann und wie wird die Abgeltungssteuer abgeführt?
Bei deutschen Brokern und Direktbanken (ING, Comdirect, DKB, Consorsbank) passiert die Steuerabführung automatisch:
- Ausschüttung: Bei jedem Dividenden-/Ausschüttungstermin zieht der Broker direkt die Steuer ab — du siehst den Nettobetrag auf deinem Konto.
- Verkauf: Wenn du ETF-Anteile verkaufst, berechnet der Broker automatisch den steuerpflichtigen Gewinn und führt die Abgeltungssteuer ab.
- Vorabpauschale: Einmal jährlich im Januar wird die Vorabpauschale berechnet und abgebucht — vorausgesetzt, dein Freistellungsauftrag ist erschöpft.
Besonderheit Neobroker (Trade Republic, Scalable): Ebenfalls automatisch, aber die Abrechnung kann etwas anders dargestellt sein. Im Prinzip gleich.
Ausländische Broker (Interactive Brokers, Degiro): Hier wird KEINE Steuer automatisch einbehalten. Du musst die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben. Das ist legal, aber aufwändiger.
FIFO-Prinzip: Welche Anteile werden zuerst verkauft?
Wenn du jahrelang ETF-Anteile gekauft hast und nun einen Teil verkaufst, stellt sich die Frage: Welche Anteile gelten als verkauft? Das bestimmt den Gewinn (und damit die Steuer).
In Deutschland gilt grundsätzlich das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft.
Konsequenz: Wenn du 10 Jahre lang monatlich ETF-Anteile gekauft hast und nun verkaufst, werden die Anteile vom ersten Monat zuerst "verkauft" — die haben oft den größten Kursgewinn und damit die höchste Steuerlast.
Praxistipp: Das ist einer der Gründe, warum viele langfristige ETF-Anleger thesaurierende ETFs bevorzugen: kein Verkauf = keine Realisierung von Gewinnen. Die Steuerlast entsteht erst beim tatsächlichen Verkauf — dann liegt sie aber nach langer Haltedauer höher.
Was ist mit der Kirchensteuer?
Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommt noch die Kirchensteuer dazu:
| Bundesland | Kirchensteuersatz | Gesamt-Steuersatz (Kapitalerträge) |
|---|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 8 % | 27,819 % |
| Alle anderen Bundesländer | 9 % | 27,995 % |
Der Broker zieht die Kirchensteuer nur dann automatisch ab, wenn du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) deine Religionszugehörigkeit gemeldet hast. Viele Anleger wissen nicht, dass sie sich dort abmelden können — dann wird keine automatische Abführung gemacht, aber du musst es in der Steuererklärung selbst angeben.
Verluste und Verlustverrechnung
Wenn du ETF-Anteile mit Verlust verkaufst, kannst du diese Verluste mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen.
Wichtig: Verluste aus Aktien (und Aktien-ETFs) können nur mit Gewinnen aus Aktien (und Aktien-ETFs) verrechnet werden, nicht mit Zinsgewinnen. Das hat der Gesetzgeber 2020 geändert und führt in der Praxis zu Verwirrung.
Verlustverrechnungstopf: Dein Broker führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Verluste in einem Jahr werden vorgetragen und können in Folgejahren genutzt werden.
Abgeltungssteuer sparen: Die wichtigsten Hebel
1. Freistellungsauftrag einrichten
Richte bei jedem Broker, bei dem du Kapitalerträge erzielst, einen Freistellungsauftrag ein. Dein Jahres-Kontingent von 1.000 € (Singles) kannst du auf mehrere Broker aufteilen — aber nicht mehr als 1.000 € gesamt.
2. Thesaurierende ETFs bevorzugen
Bei thesaurierenden ETFs (z.B. Vanguard FTSE All-World Acc, ISIN: IE00BK5BQT80) werden Dividenden automatisch reinvestiert. Du zahlst jährlich nur die — oft geringe — Vorabpauschale, und der Steuerstundungseffekt arbeitet über Jahrzehnte für dich.
3. Verluste strategisch realisieren
Wenn du unrealisierte Verluste in einem ETF hast und das Jahresende naht, kann es sinnvoll sein, diese zu realisieren, um sie mit Gewinnen in anderen Positionen zu verrechnen. Aber Vorsicht: Beim sofortigen Rückkauf der gleichen Anteile wird das vom Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch gesehen ("Wash Sale" — in Deutschland zwar nicht explizit verboten, aber riskant).
4. Verlagerung in steuerbegünstigte Konten
ETF-Sparpläne in einer Rürup-Rente oder bAV sind steuerlich anders behandelt — hier greift keine Abgeltungssteuer während der Ansparphase. Dafür wird die Auszahlung voll versteuert. Ob das günstiger ist, hängt von deinem Grenzsteuersatz im Alter ab.
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Konkrete Beispielrechnung: 30 Jahre ETF-Sparplan
Du zahlst 30 Jahre lang 200 €/Monat in einen thesaurierenden MSCI-World-ETF. Bei 7 % p.a. ergibt sich nach 30 Jahren ein Endkapital von ~244.000 €.
Deine gesamten Einzahlungen: 200 × 360 = 72.000 €
Gesamtgewinn: 244.000 − 72.000 = 172.000 €
Wenn du alles auf einmal verkaufst: - 30 % Teilfreistellung: 172.000 × 0,7 = 120.400 € steuerpflichtig - Abgeltungssteuer + Soli: 120.400 × 26,375 % = 31.755 € - Effektive Steuerlast: ~18,46 % auf den Gesamtgewinn
Dir bleiben nach Steuern: 244.000 − 31.755 + 1.000 € Pauschbetrag = ~213.245 €
Das klingt nach viel Steuer — ist es auch. Aber ohne ETF-Sparplan hättest du in 30 Jahren nur die 72.000 € eingezahlt. Selbst nach Steuern bist du mehr als doppelt so reich.
Der Rat: Nicht in einem Schlag alles verkaufen. Besser stufenweise entnehmen — so verteilt sich die Steuerlast über mehrere Jahre und du nutzt den Sparerpauschbetrag mehrfach.
FAQ: Abgeltungssteuer bei ETFs
Muss ich ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Brokern: In der Regel nicht, weil die Steuer automatisch abgeführt wird. Die Anlage KAP ist trotzdem sinnvoll, wenn du zum Beispiel den Sparerpauschbetrag besser ausnutzen oder Verluste erstattet bekommen möchtest.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für ETFs auf einem Tagesgeldkonto?
Nein, Tagesgeldkonto ist kein ETF. Aber die Zinsen vom Tagesgeld unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer — ohne Teilfreistellung.
Kann ich ETF-Gewinne mit Verlusten aus anderen Anlagen verrechnen?
Teilweise. Verluste aus Aktien-ETFs können mit Gewinnen aus Aktien-ETFs oder Einzelaktien verrechnet werden. Verluste aus Anleihen oder Tagesgeld nicht.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer bei ausschüttenden ETFs?
Gleiches Prinzip: 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs, dann 26,375 % auf den Rest. Ausschüttungen werden direkt bei jeder Zahlung besteuert.
Gibt es eine Mindesthaltefrist um Steuern zu sparen?
Nein! Das war früher so (Spekulationsfrist 1 Jahr, abgeschafft 2009). Heute gilt die Abgeltungssteuer unabhängig von der Haltedauer.
Was passiert steuerlich beim ETF-Wechsel?
Wenn du einen ETF verkaufst und einen anderen kaufst, realisierst du beim Verkauf einen steuerpflichtigen Gewinn (oder Verlust). "Steuerneutral" wechseln ist nicht möglich — außer du liegst im Verlust.
Fazit: Abgeltungssteuer ist fair — wenn man sie versteht
Die Abgeltungssteuer ist komplex, aber für ETF-Anleger gibt es klare Vorteile:
- 30 % Teilfreistellung senkt den effektiven Steuersatz auf ~18,46 %
- 1.000 € Sparerpauschbetrag schützt in der Aufbauphase oft vollständig
- Thesaurierende ETFs verschieben die Steuer durch den Stundungseffekt weit in die Zukunft
- Bei deutschen Brokern läuft alles automatisch — kein manueller Aufwand
Wer 30 Jahre lang 200 €/Monat in einen ETF spart, zahlt am Ende Steuern — aber sitzt trotzdem auf ~213.000 € Vermögen. Das ist das, was zählt.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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