Vorabpauschale Rechner 2026
Berechne deine Vorabpauschale mit dem aktuellen Basiszins von 3,20 %, Teilfreistellung (30 %) und deinem Freistellungsauftrag. Unser ETF Sparplan Rechner berücksichtigt die Vorabpauschale automatisch über die gesamte Anlagedauer.
Vorabpauschale direkt berechnen
Unser ETF Sparplan Rechner berechnet die Vorabpauschale automatisch für jedes Jahr deiner Anlagedauer — inklusive Freistellungsauftrag, Teilfreistellung und Kirchensteuer.
Zum ETF Sparplan RechnerWas ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf ETF-Erträge, die seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt. Sie soll sicherstellen, dass auch bei thesaurierenden ETFs — die keine Dividenden ausschütten — jährlich Steuern anfallen, anstatt die gesamte Steuer auf den Verkaufszeitpunkt zu verschieben.
So wird die Vorabpauschale 2026 berechnet
Die Berechnung folgt einer festen Formel:
- Basisertrag = Depotwert am Jahresanfang × Basiszins (3,20 %) × 0,7
- Der Basisertrag wird gedeckelt: Er kann nie höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs
- Teilfreistellung (30 % für Aktien-ETFs): Nur 70 % des Basisertrags sind steuerpflichtig
- Freistellungsauftrag (1.000 € Singles / 2.000 € Paare) wird angerechnet
- Auf den verbleibenden Betrag fallen Abgeltungssteuer (25 %) + Soli (5,5 %) + ggf. Kirchensteuer an
Beispielrechnung: 50.000 € Depot
Bei einem Depotwert von 50.000 € am Jahresanfang 2026:
- Basisertrag: 50.000 € × 3,20 % × 0,7 = 1.120 €
- Nach Teilfreistellung (30 %): 784 €
- Abzüglich Freistellungsauftrag (1.000 €): 0 € steuerpflichtig
- Ergebnis: Keine Steuer fällig
Bei 100.000 € Depot sähe es anders aus: 1.568 € nach Teilfreistellung, abzüglich 1.000 € Freibetrag = 568 € steuerpflichtig. Steuer: ca. 150 € (ohne Kirchensteuer).
Tipps zur Vorabpauschale
- Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichten — so sparst du die Vorabpauschale bei kleineren Depots komplett
- Die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet — es gibt keine Doppelbesteuerung
- Genug Guthaben auf dem Verrechnungskonto halten — der Broker bucht die Steuer automatisch im Januar ab
- Paare können bis zu 2.000 € Freistellungsauftrag nutzen — fast das Doppelte an steuerfreiem Basisertrag
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf ETF-Erträge, die seit 2018 gilt. Sie wird zu Jahresbeginn vom Broker automatisch berechnet und von deinem Verrechnungskonto abgezogen. Die Berechnung basiert auf dem Basiszins der Bundesbank, deinem Depotwert am Jahresanfang und dem tatsächlichen Wertzuwachs.
Wie hoch ist der Basiszins 2026 für die Vorabpauschale?
Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %. Er wird jährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und ist die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale. Der Basisertrag ergibt sich aus: Depotwert × Basiszins × 0,7.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?
Ja, die bereits gezahlte Vorabpauschale wird bei einem späteren Verkauf vollständig angerechnet. Es gibt keine Doppelbesteuerung. Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung, die deine spätere Steuerlast beim Verkauf reduziert.
Wie wirkt sich der Freistellungsauftrag auf die Vorabpauschale aus?
Der Freistellungsauftrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Paare) wird zuerst auf die Vorabpauschale angerechnet. Liegt dein steuerpflichtiger Basisertrag unter dem Freibetrag, zahlst du keine Steuer auf die Vorabpauschale. Deshalb fallen bei kleineren Depots oft keine Vorabpauschale-Steuern an.
