ETF Sparplan Rechner
Steuer-Rechner

ETF Steuerrechner 2026 — Abgeltungssteuer, Soli & Kirchensteuer

Berechne die vollständige Steuerbelastung auf deine ETF-Erträge: Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Teilfreistellung und Freistellungsauftrag — alles in einem Rechner.

ETF-Steuern jetzt berechnen

Unser ETF Sparplan Rechner berechnet die vollständige Steuerbelastung automatisch — über die gesamte Anlagedauer, inklusive jährlicher Vorabpauschale und Freistellungsauftrag-Nutzung.

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Welche Steuern fallen auf ETFs an?

In Deutschland unterliegen ETF-Erträge der Abgeltungssteuer (§ 32d EStG). Dazu kommen Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer. Aktien-ETFs profitieren von der Teilfreistellung nach § 20 InvStG, die 30 % der Erträge steuerfrei stellt. Der Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG) ermöglicht zusätzlich 1.000 € steuerfreie Erträge pro Jahr für Singles.

Die Steuerberechnung im Detail

Die ETF-Besteuerung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Abgeltungssteuer: 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d Abs. 1 EStG)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungssteuer (= 1,375 % auf den Ertrag)
  • Kirchensteuer (optional): 8 % (Bayern/BW) oder 9 % (Rest) auf die Abgeltungssteuer
  • Teilfreistellung: 30 % der Erträge sind steuerfrei (nur Aktien-ETFs mit >51 % Aktienanteil, § 20 InvStG)

Beispielrechnung: So wird die Steuer berechnet

Ein konkretes Beispiel für 10.000 € ETF-Gewinn beim Verkauf (ohne Kirchensteuer, Single):

  1. Gewinn vor Teilfreistellung: 10.000 €
  2. Nach Teilfreistellung (30 % steuerfrei): 7.000 € steuerpflichtig
  3. Abzüglich Freistellungsauftrag (1.000 €): 6.000 € steuerpflichtig
  4. Abgeltungssteuer (25 %): 1.500 €
  5. Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 1.500 €): 82,50 €
  6. Gesamte Steuer: 1.582,50 € (effektiv 15,83 % auf den Gesamtgewinn)

Ohne Freistellungsauftrag wären es 1.846,25 € — der Freibetrag spart in diesem Fall 263,75 €.

Effektive Steuersätze nach Teilfreistellung

KirchensteuerBrutto-SteuersatzEffektiv (nach TFS)
Keine Kirchensteuer26,375 %18,46 %
8 % (Bayern/Baden-Württemberg)27,819 %19,47 %
9 % (übriges Bundesgebiet)27,995 %19,60 %

Vorabpauschale: Jährliche Steuervorauszahlung

Seit der Investmentsteuerreform 2018 (§ 18 InvStG) fällt auf thesaurierende ETFs eine jährliche Vorabpauschale an. Diese wird im Januar vom Broker automatisch berechnet und abgebucht. Die Höhe hängt vom Basiszins der Deutschen Bundesbank ab — für 2026 beträgt er 3,20 %. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Freistellungsauftrag optimal nutzen

Der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) beträgt 1.000 € für Singles und 2.000 € für Ehepaare (gemeinsame Veranlagung). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind komplett steuerfrei. Bei thesaurierenden ETFs wird der Freibetrag auf die jährliche Vorabpauschale angerechnet.

  • Freistellungsauftrag bei deinem Broker einrichten — sonst werden Steuern abgezogen, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen musst
  • Bei mehreren Depots den Freibetrag auf die Broker mit den höchsten Erträgen verteilen
  • Paare profitieren vom doppelten Freibetrag: 2.000 € statt 1.000 €
  • Unser Rechner berücksichtigt den Freistellungsauftrag für Singles und Paare automatisch

Verlustverrechnung bei ETFs

Verluste aus ETF-Verkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden und reduzieren so deine Steuerlast. Dein Broker führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr übertragen. Wichtig: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, ETF-Verluste hingegen mit allen Kapitalerträgen — ein Vorteil von ETFs gegenüber Einzelaktien.

Häufige Fragen zur ETF-Besteuerung

Welche Steuern fallen auf ETFs in Deutschland an?

Auf ETF-Erträge fallen Abgeltungssteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungssteuer) und optional Kirchensteuer (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % im Rest Deutschlands) an. Aktien-ETFs profitieren von der Teilfreistellung: 30 % der Erträge sind komplett steuerfrei.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?

Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil für Aktien-ETFs (mit mehr als 51 % Aktienanteil): 30 % deiner Erträge sind komplett steuerfrei. Statt 26,375 % Abgeltungssteuer zahlst du effektiv nur etwa 18,46 %. Bei 10.000 € Gewinn sparst du so rund 790 € Steuern.

Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die ETF-Rendite aus?

Kirchensteuer erhöht die Abgeltungssteuer von 26,375 % auf 27,819 % (8 %) oder 27,995 % (9 %). Nach Teilfreistellung liegt die effektive Belastung bei 19,47 % bzw. 19,60 % statt 18,46 %. Bei 100.000 € Gewinn macht der Unterschied rund 1.000-1.100 € aus.

Wie kann ich den Freistellungsauftrag optimal nutzen?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr für Singles und 2.000 € für Ehepaare. Richte den Freistellungsauftrag bei deinem Broker ein, damit die Vorabpauschale automatisch verrechnet wird. Bei mehreren Depots verteile den Freibetrag auf die Broker mit den höchsten erwarteten Erträgen.

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Quellen