Kapitalertragssteuer Rechner 2026 — Abgeltungssteuer für ETFs berechnen
Berechne deine Kapitalertragssteuer auf ETF-Gewinne: Abgeltungssteuer (25 %), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Teilfreistellung und Freistellungsauftrag — vollständig und kostenlos.
25 %
Abgeltungssteuer
5,5 %
Soli (auf Steuer)
30 %
Teilfreistellung ETF
1.000 €
Freistellungsauftrag
Kapitalertragssteuer jetzt berechnen
Unser ETF Steuerrechner berechnet Abgeltungssteuer, Soli, Kirchensteuer, Vorabpauschale und Teilfreistellung — für thesaurierende und ausschüttende ETFs, mit Freistellungsauftrag und Familienstand.
Zum ETF SteuerrechnerAbgeltungssteuer
25 % auf alle Kapitalerträge: Kursgewinne, Dividenden, Zinsen. Plus Solidaritätszuschlag (1,375 %) ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 26,375 % — zzgl. Kirchensteuer.
Teilfreistellung für ETFs
30 % der Erträge aus Aktien-ETFs sind seit 2018 steuerfrei. Effektiv zahlst du damit nur auf 70 % deiner ETF-Gewinne Abgeltungssteuer — das spart erheblich.
Vorabpauschale 2026
Jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Basiszins 2026: 3,20 %. Die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet — keine Doppelbesteuerung.
Freistellungsauftrag
1.000 € p.a. (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare) Kapitalerträge steuerfrei. Seit 2023 erhöht. Unbedingt bei jeder Bank stellen und nicht verfallen lassen.
Was ist die Kapitalertragssteuer?
Die Kapitalertragssteuer — umgangssprachlich auch Abgeltungssteuer genannt — ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Sie beträgt pauschal 25 % und wird in Deutschland seit 2009 direkt von Banken und Brokern einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Der Begriff "Abgeltungssteuer" bedeutet: Mit diesen 25 % ist die Steuerpflicht auf Kapitalerträge vollständig abgegolten. Du musst Kapitalerträge daher normalerweise nicht in der Steuererklärung angeben — außer in bestimmten Fällen (z. B. ausländische Konten, Kirchensteueroptimierung).
Kapitalertragssteuer berechnen: Die Formel
So berechnest du deine Kapitalertragssteuer bei einem ETF-Verkauf (Beispiel: Aktien-ETF, thesaurierend, Single, ohne Kirchensteuer):
- Kursgewinn ermitteln: Verkaufspreis − Kaufpreis − geleistete Vorabpauschalen
- Teilfreistellung (30 %): 30 % des Gewinns sind steuerfrei
- Steuerpflichtiger Anteil: 70 % des Kursgewinns
- Freistellungsauftrag abziehen: bis zu 1.000 € steuerfrei
- Abgeltungssteuer: 25 % auf den verbleibenden Betrag
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungssteuer (= 1,375 % auf die Bemessungsgrundlage)
Beispiel: Du verkaufst ETF-Anteile mit 10.000 € Kursgewinn, hast 500 € Vorabpauschalen geleistet und einen Freistellungsauftrag von 1.000 €.
- Kursgewinn nach Vorabpauschale: 10.000 − 500 = 9.500 €
- Davon steuerpflichtig (70 % nach Teilfreistellung): 6.650 €
- Nach Freistellungsauftrag: 6.650 − 1.000 = 5.650 €
- Abgeltungssteuer: 5.650 × 25 % = 1.412,50 €
- Soli: 1.412,50 × 5,5 % = 77,69 €
- Gesamtsteuer: 1.490,19 € (effektiver Steuersatz auf den Rohgewinn: 14,9 %)
Kapitalertragssteuer vs. Abgeltungssteuer: Was ist der Unterschied?
Streng genommen ist die "Kapitalertragssteuer" der Oberbegriff für alle Steuern auf Kapitalerträge. Die "Abgeltungssteuer" ist die konkrete Erhebungsform in Deutschland seit 2009 — eine Quellensteuer von 25 %, die direkt vom Intermediär (Bank/Broker) abgeführt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich zur Abgeltungssteuer Kirchensteuer — je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) auf die Abgeltungssteuer. Die Bank fragt beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch an, ob du kirchensteuerpflichtig bist (sog. Kirchensteuerabzugsmerkmal). Der effektive Gesamtsteuersatz steigt damit auf ca. 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %).
Kapitalertragssteuer sparen: Legale Möglichkeiten
- Freistellungsauftrag voll ausschöpfen: 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Paare) jährlich steuerfrei — unbedingt bei jeder Bank stellen.
- Thesaurierende ETFs bevorzugen: Vorabpauschale ist meist geringer als die tatsächliche Rendite — Steuerstundungseffekt maximiert den Zinseszins.
- Verlustverrechnung: Realisierte Verluste können mit Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet werden. Verlusttöpfe bei der Bank nachfragen.
- Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat, kann Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wendet dann den günstigeren Satz an.
- Altersvorsorge: ETF-Sparpläne in der dritten Säule (Riester, Rürup) können unter bestimmten Bedingungen steuerlich vorteilhaft sein.
Häufige Fragen zur Kapitalertragssteuer
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer in Deutschland?
Die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) beträgt in Deutschland pauschal 25 % auf Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer, also 1,375 %) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % auf die Steuer). Insgesamt ergibt sich damit ein effektiver Steuersatz von ca. 26,38 % ohne Kirchensteuer oder ca. 27,82–27,99 % mit Kirchensteuer. Für ETF-Anleger gilt zusätzlich die Teilfreistellung: 30 % der Erträge aus Aktien-ETFs sind steuerfrei.
Was ist der Freistellungsauftrag und wie hoch ist er 2026?
Der Freistellungsauftrag erlaubt es, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten. Ab 2023 beträgt er 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare (Erhöhung von zuvor 801 / 1.602 Euro). Erträge bis zu dieser Grenze werden von der Bank automatisch steuerfrei ausbezahlt, wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Das betrifft Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?
Die Teilfreistellung wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt. Bei Aktien-ETFs (Aktienquote mindestens 51 %) sind 30 % der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds (mind. 25 % Aktien) sind es 15 %. Immobilienfonds 60 % (inländisch) bzw. 80 % (ausländisch). Für die meisten ETF-Anleger mit MSCI World oder S&P 500 ETFs gilt die 30%-Teilfreistellung. Das bedeutet: Auf 70 % der Erträge fällt Abgeltungssteuer an — nicht auf 100 %.
Was ist die Vorabpauschale und wer muss sie zahlen?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Sie stellt sicher, dass nicht realisierte Gewinne nicht dauerhaft unversteuert bleiben. Die Vorabpauschale berechnet sich aus Fondsvolumen × Basiszins × 0,7 (Vorabpauschale-Faktor). Der Basiszins 2026 beträgt 3,20 % (BMF-Schreiben Januar 2026). Auf die Vorabpauschale wird Abgeltungssteuer fällig, jedoch erst verrechnet mit dem Freistellungsauftrag. Bei Verkauf werden die geleisteten Vorabpauschalen angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wie berechne ich meine Kapitalertragssteuer auf ETF-Gewinne?
Rechenweg für Aktien-ETF (thesaurierend, Single, ohne Kirchensteuer): 1. Kursgewinn ermitteln (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus geleistete Vorabpauschalen). 2. Teilfreistellung abziehen: 30 % des Gewinns sind steuerfrei. 3. Verbleibender Betrag: 70 % des Gewinns. 4. Freistellungsauftrag abziehen: bis zu 1.000 Euro steuerfrei. 5. Auf den Rest: 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli = 26,375 % effektiv. Unser ETF Steuerrechner macht diese Berechnung automatisch für dich — inklusive Vorabpauschale, Kirchensteuer und Familienstand.
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