ETF-Depot auf Kinder übertragen: Was erlaubt ist — und was nicht
ETF-Depot für Kinder einrichten: So sparst du Steuern, nutzt den Freistellungsauftrag und überträgst Anteile legal. Alles was Eltern wissen müssen.

ETF-Depot auf Kinder übertragen: Was erlaubt ist — und was nicht
Du hast selbst ein ETF-Depot und überlegst, wie du deinen Kindern schon früh finanzielles Kapital aufbauen kannst? Oder du möchtest Anteile aus deinem eigenen Depot auf dein Kind übertragen, um Steuern zu sparen? Dann bist du nicht allein — diese Fragen stellen sich zigtausende Eltern in Deutschland jährlich.
Die gute Nachricht: Es gibt legale Wege, ein ETF-Depot für Kinder aufzubauen und dabei sogar Steuervorteile zu nutzen. Die schlechte Nachricht: Es gibt ein paar Fallstricke, die du kennen solltest. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst — mit konkreten Zahlen und Beispielen.
Warum überhaupt ein Depot für Kinder?
Stell dir vor, du fängst an, monatlich 100 € in einen ETF-Sparplan einzuzahlen — nicht für dich, sondern für dein neugeborenes Kind. Wenn das Kind mit 18 Jahren erwachsen wird, hat es 18 Jahre Anlagezeitraum hinter sich.
Bei einer historisch realistischen Rendite von 7 % p.a. ergeben sich dabei folgende Zahlen:
| Monatliche Sparrate | Nach 18 Jahren | Davon Zinsen |
|---|---|---|
| 50 € | ~21.400 € | ~10.600 € |
| 100 € | ~42.800 € | ~21.200 € |
| 200 € | ~85.600 € | ~42.400 € |
Mit 100 € im Monat hat dein Kind zum 18. Geburtstag fast 43.000 € auf dem Konto. Das ist genug für ein Studium ohne BAföG, eine erste Wohnung oder den Start in die finanzielle Unabhängigkeit.
Der Zinseszins-Effekt ist dabei der entscheidende Hebel: Bei 18 Jahren Laufzeit macht er bereits knapp die Hälfte des Endkapitals aus. Und wenn du früh anfängst — bereits bei der Geburt — hat das Geld noch mehr Zeit zu wachsen.
Depotarten für Kinder: Was ist möglich?
1. Depot auf den Namen des Kindes
Die sauberste Lösung: Du eröffnest ein Wertpapierdepot direkt im Namen deines Kindes. Das Kind ist rechtlicher Eigentümer der ETF-Anteile — du als Elternteil bist lediglich gesetzlicher Vertreter, solange das Kind minderjährig ist.
Vorteile: - Das Kind hat einen eigenen Freistellungsauftrag (1.000 € p.a.) - Erträge werden dem Kind zugerechnet — nicht dir - Steuerlich komplett getrennt von deinen eigenen Kapitalerträgen - Ab 18 kann das Kind selbst über das Depot verfügen
Nachteile: - Mit 18 gehört das Geld dem Kind — du hast keinen Zugriff mehr - Das Kind kann das Geld dann theoretisch für alles ausgeben - Einige Broker verlangen bei Minderjährigen-Depots mehr Bürokratie
Wichtige Einschränkung: Du kannst als Elternteil zwar Transaktionen im Namen des Kindes durchführen — aber du kannst das Geld nicht für dich selbst nutzen. Das Depot gehört dem Kind.
2. Schenkung von ETF-Anteilen
Du hast selbst Anteile in deinem Depot und möchtest diese auf dein Kind übertragen? Das geht — es nennt sich Depotübertrag und gilt rechtlich als Schenkung.
Schenkungsfreibeträge (alle 10 Jahre): | Verhältnis | Freibetrag | |-----------|-----------| | Elternteil → Kind | 400.000 € | | Großelternteil → Enkelkind | 200.000 € | | Sonstige | 20.000 € |
Das bedeutet: Innerhalb von 10 Jahren kannst du ETF-Anteile im Wert von bis zu 400.000 € steuerfrei auf dein Kind übertragen. Für die allermeisten Familien ist das mehr als ausreichend.
Wichtig beim Depotübertrag: Beim Übertrag auf ein Depot im anderen Depot werden die Anschaffungskosten mitübertragen. Wenn das Kind die Anteile später verkauft, werden die Gewinne ab dem ursprünglichen Kaufpreis (nicht ab dem Übertragungswert) versteuert. Das kann sich — je nach Situation — nachteilig auswirken.
Der Steuer-Vorteil: Freistellungsauftrag für Kinder nutzen
Hier wird es interessant. Jede Person in Deutschland — auch Kinder — hat einen Freistellungsauftrag von 1.000 € pro Jahr (Stand 2026). Das bedeutet: Kapitalerträge bis 1.000 € sind komplett steuerfrei.
Wenn dein Kind ein eigenes Depot hat, hat es auch einen eigenen Freistellungsauftrag. Das ist getrennt von deinem eigenen Freibetrag.
Rechenbeispiel:
Angenommen, das Depot deines Kindes hat Ende des Jahres einen Wert von 30.000 € und es fallen durch Vorabpauschale und Ausschüttungen insgesamt 800 € Erträge an. Diese 800 € bleiben komplett steuerfrei — der Freistellungsauftrag des Kindes deckt das vollständig ab.
Bei deinem eigenen 30.000-€-Depot kommen diese 800 € oben drauf. Wenn du deinen eigenen Freibetrag schon ausgeschöpft hast, zahlst du 26,375 % Abgeltungssteuer — also über 211 € Steuern.
Das Depot-fürs-Kind-Modell spart dir effektiv diese Steuern ein — allerdings nur, wenn das Kind wirklich rechtlicher Eigentümer ist.
Vorabpauschale beim Kinderdepot
Auch beim Depot eines Kindes fällt bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale an. Die Berechnung ist dieselbe wie bei Erwachsenen:
Formel (2026):
Basisertrag = Depotwert × 3,20 % × 0,7
Steuerpflichtig (Aktien-ETF) = Basisertrag × 0,7
Steuer = Steuerpflichtig × 26,375 %
Beispiel: Das Depot deines Kindes hat zum 1. Januar 2026 einen Wert von 10.000 €: - Basisertrag: 10.000 × 3,20 % × 0,7 = 224 € - Steuerpflichtig: 224 × 0,7 = 156,80 € - Steuer ohne Freistellung: 156,80 × 26,375 % = 41,35 €
Mit einem Freistellungsauftrag von 1.000 € für das Kind ist diese Vorabpauschale locker abgedeckt. Erst wenn das Depot des Kindes mehr als ca. 63.800 € wert ist (bei Basiszins 3,20 %), kann der Freistellungsauftrag ausgeschöpft werden.
Die Rechenformel für die Freigrenze:
1.000 ÷ (0,032 × 0,7 × 0,7) ≈ 63.800 €
Bis zu dieser Grenze zahlt das Kinderdepot (mit eingerichtetem Freistellungsauftrag) keine Vorabpauschale.
Wer zahlt die Steuer beim Kinderdepot?
Das ist ein häufiges Missverständnis: Wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft, werden die Steuern dem Kind zugerechnet — nicht den Eltern.
Bis das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat (Grundfreibetrag 2026: 12.096 €), werden seine Kapitalerträge in der Regel so niedrig sein, dass die Steuerbelastung minimal oder null ist.
Was aber wenn das Kind einen Job hat? Wenn das Kind nebenbei jobbt und schon Einkommen hat, können Kapitalerträge über 1.000 € theoretisch mit dem normalen Einkommensteuersatz versteuert werden — falls dieser unter 25 % liegt, ist die Günstigerprüfung möglich.
Depot auf Kind: Die wichtigsten Broker im Überblick
Nicht alle Broker erlauben Depots für Minderjährige oder machen es gleich einfach. Hier ein Überblick:
| Broker | Depot für Minderjährige | Sparplan möglich | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| comdirect | ✅ Ja | ✅ Ja | Einfache Online-Eröffnung |
| DKB | ✅ Ja | ✅ Ja | Kostenlos, auch ETF-Sparpläne |
| ING | ✅ Ja | ✅ Ja | Niedrige Sparplanraten ab 1 € |
| Trade Republic | ❌ Nein | ❌ Nein | Nur für Volljährige |
| Scalable Capital | ❌ Nein | ❌ Nein | Nur für Volljährige |
| Consorsbank | ✅ Ja | ✅ Ja | Eröffnung in Filiale nötig |
Hinweis: Neobroker wie Trade Republic und Scalable Capital erlauben derzeit keine Minderjährigen-Depots. Wenn du einen Sparplan für dein Kind einrichten möchtest, musst du auf eine klassische Direktbank oder Filialbank ausweichen.
Was bei der Depoteröffnung für Kinder gefragt wird
Bei der Eröffnung eines Minderjährigen-Depots benötigst du in der Regel:
- Personalausweis beider Elternteile (oder Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden)
- Geburtsurkunde des Kindes oder Reisepass
- Steueridentifikationsnummer des Kindes — die bekommt jedes Kind automatisch nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern
Die Steuer-ID des Kindes brauchst du, um den Freistellungsauftrag einzurichten. Ohne eingerichteten Freistellungsauftrag behält der Broker automatisch Abgeltungssteuer ein — auch wenn die 1.000-€-Grenze nicht erreicht wurde.
Kindergeld und Depot: Gibt es Wechselwirkungen?
Ein häufig gestellte Frage: Gefährdet ein Depot des Kindes das Kindergeld?
Seit 2012 nicht mehr. Früher gab es eine Einkommensgrenze für Kinder, ab der das Kindergeld gestrichen wurde. Diese Grenze existiert nicht mehr. Das Kindergeld hängt heute allein davon ab, ob das Kind die Voraussetzungen erfüllt (Alter, Ausbildung, etc.) — nicht von seinen Kapitalerträgen.
Depot übertragen: Häufige Fehler
Fehler 1: Elternteil behält Verfügungsrecht
Wenn du das Depot auf den Namen deines Kindes eröffnest, aber im Grunde noch vollständige Kontrolle hast und das Geld jederzeit "zurückfordern" kannst, erkennt das Finanzamt dies möglicherweise nicht als echte Schenkung an. Die Steuerbehörden schauen genau hin, ob eine tatsächliche Vermögensübertragung stattgefunden hat.
Fehler 2: Kein Freistellungsauftrag
Ohne eingerichteten Freistellungsauftrag für das Kind behält der Broker automatisch 26,375 % Abgeltungssteuer ein — auch wenn die Erträge weit unter 1.000 € liegen. Der zu viel gezahlte Betrag kommt zurück, aber erst nach der Steuererklärung. Richte den Freistellungsauftrag von Anfang an ein.
Fehler 3: Fehler bei der NV-Bescheinigung
Wenn die Kapitalerträge des Kindes unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 €) liegen und das Kind kein anderes nennenswertes Einkommen hat, kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt werden. Damit werden Erträge vom Steuerabzug freigestellt — das geht über den normalen Freistellungsauftrag (1.000 €) hinaus.
Für die meisten Kinderdepots ist die NV-Bescheinigung die optimale Lösung, weil sie auch größere Erträge steuerfrei stellt.
Fehler 4: Den falschen ETF-Typ wählen
Für ein Kinderdepot mit langer Laufzeit (10–18+ Jahre) empfehlen sich thesaurierende Aktien-ETFs — klassische Wahl sind breit diversifizierte Weltmarkt-ETFs wie der Vanguard FTSE All-World Acc (ISIN: IE00BK5BQT80) oder der iShares Core MSCI World (ISIN: IE00B4L5Y983).
Diese ETFs reinvestieren Erträge automatisch — der Zinseszinseffekt arbeitet komplett ohne Eingreifen.
Rechenbeispiel: Kinder-Sparplan mit Steueroptimierung
Situation: Eltern starten bei Geburt des Kindes einen Sparplan über 100 €/Monat in einen thesaurierenden Aktien-ETF. Kind wird heute geboren, Laufzeit 18 Jahre, angenommene Rendite 7 % p.a.
Ergebnis nach 18 Jahren: ~42.800 € (bei 7 % p.a., monatliche Einzahlungen)
Steuerbelastung über 18 Jahre: - Vorabpauschale jährlich (wächst mit dem Depot): In den ersten Jahren fast null, später wird der Freistellungsauftrag ausgeschöpft - Durch NV-Bescheinigung: Bis zum Ende der Schulzeit sehr geringe Steuern - Beim Verkauf der Anteile mit 18: Dann wird der tatsächliche Gewinn (Kaufpreis vs. Verkaufspreis) versteuert — abzüglich bisher gezahlter Vorabpauschalen
Im Vergleich dazu: Würdest du dieselben 100 €/Monat in deinem eigenen Depot anlegen (und schon 1.000 € Freistellungsauftrag woanders ausgeschöpft haben), zahlst du jährlich tausende Euro mehr Steuern über 18 Jahre.
Depot für Kind vs. Depot auf eigenen Namen: Was ist besser?
Das kommt auf deine Situation an:
Depot auf Kind empfiehlt sich wenn: - Du langfristig für das Kind sparen möchtest (18+ Jahre) - Dein eigener Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist - Du das Geld tatsächlich dem Kind widmen möchtest - Du eine Schenkung planst und Steuern optimieren willst
Eigenes Depot ist besser wenn: - Du nicht sicher bist, ob du das Geld irgendwann selbst brauchen könntest - Das Kind das Geld mit 18 vielleicht nicht verantwortungsvoll einsetzen würde - Du Flexibilität über das Kapital behalten möchtest
FAQ: Depot für Kinder
Kann ich ein Depot für mein Kind eröffnen ohne seinen Namen? Nein. Ein Depot auf deinen eigenen Namen, das du "für das Kind" sparst, bringt keine steuerlichen Vorteile — die Erträge werden dir zugerechnet.
Was passiert mit dem Depot wenn das Kind 18 wird? Ab Volljährigkeit kann das Kind vollständig selbst über das Depot verfügen. Als Elternteil hast du dann keinen Zugriff mehr — außer das Kind gibt dir explizit eine Vollmacht.
Kann ich Anteile wieder zurückfordern? Im Normalfall nein — eine Schenkung ist rechtlich bindend. Nur bei bestimmten Bedingungen (z.B. grobe Undankbarkeit) ist ein Widerruf möglich, was in der Praxis sehr selten ist.
Muss ich die Schenkung beim Finanzamt melden? Bei Schenkungen unter dem Freibetrag (400.000 € von Eltern an Kinder) besteht keine Anzeigepflicht — es sei denn, das Finanzamt fordert dich dazu auf. Bei größeren Beträgen ist die Anzeige Pflicht.
Kann ich für mehrere Kinder je ein Depot einrichten? Ja, jedes Kind kann ein eigenes Depot haben — mit eigenem Freistellungsauftrag und ggf. eigener NV-Bescheinigung.
Fazit: ETF-Depot für Kinder lohnt sich fast immer
Ein ETF-Depot im Namen deines Kindes ist eine der effektivsten Möglichkeiten, langfristig Vermögen aufzubauen — sowohl aus Renditegründen (Zinseszins über 18+ Jahre) als auch steuerlich (separater Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung möglich).
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- ✅ Depot auf Kind eröffnen = Kind ist rechtlicher Eigentümer
- ✅ Freistellungsauftrag für das Kind einrichten (1.000 €/Jahr)
- ✅ NV-Bescheinigung prüfen für noch mehr Steuerfreiheit
- ✅ Thesaurierenden Welt-ETF wählen (z.B. VWCE oder iShares MSCI World)
- ✅ Schenkungsfreibetrag von 400.000 € (alle 10 Jahre) im Blick behalten
- ⚠️ Mit 18 gehört das Geld dem Kind — das musst du akzeptieren
Wie viel dein Kind bis zum 18. Geburtstag ansparen kann, kannst du ganz einfach mit unserem Rechner simulieren:
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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