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ETFScheidungZugewinnausgleichSteuernDepotLukas Berg, FinanzanalystAktualisiert: 3. Mai 2026

ETF-Depot bei Scheidung: Was passiert mit dem Sparplan?

ETF-Depot bei Scheidung: Was mit Sparplan, Zugewinn, Steuern, Depotübertrag und Ausgleich passiert – verständlich erklärt, inklusive Checkliste und Tipps.

ETF-Depot bei Scheidung: Was passiert mit dem Sparplan?

ETF-Depot bei Scheidung: Was passiert mit dem Sparplan?

Eine Trennung ist emotional genug. Wenn dann noch ein ETF-Depot, gemeinsame Sparraten, Zugewinnausgleich und vielleicht ein Kinderdepot dazukommen, wird es schnell unübersichtlich. Die gute Nachricht: Ein ETF-Sparplan ist rechtlich und praktisch meist deutlich einfacher zu bewerten als eine Immobilie, ein Unternehmen oder eine private Rentenversicherung. Die schlechte Nachricht: Einfach ignorieren solltest du ihn trotzdem nicht.

In diesem Artikel bekommst du eine klare Orientierung: Was passiert mit deinem ETF-Depot bei Scheidung? Gehört es automatisch zur Hälfte beiden? Zählt der aktuelle Depotwert oder nur der Gewinn? Was ist mit Sparplänen, die während der Ehe aus gemeinsamem Einkommen liefen? Und wann kann es sinnvoll sein, Anteile zu übertragen statt alles zu verkaufen?

Wichtig vorweg: Das ist keine Rechtsberatung. Familienrecht hängt stark vom Güterstand, vom Zeitpunkt der Käufe, von Nachweisen und von eurer konkreten Vereinbarung ab. Aber du kannst dich vorbereiten, Zahlen sortieren und bessere Gespräche mit Anwalt, Steuerberaterin oder Mediator führen.

Kurzfassung: In der Zugewinngemeinschaft wird normalerweise nicht jeder einzelne ETF „geteilt“, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe verglichen. Dein Depot bleibt erst einmal dein Depot. Wenn dein Zugewinn höher ist als der deines Ex-Partners oder deiner Ex-Partnerin, kann daraus ein Ausgleichsanspruch entstehen.

Erst klären: Wem gehört das ETF-Depot überhaupt?

Der wichtigste erste Schritt ist nicht die Rendite, sondern die Eigentumsfrage. Bei einem normalen Einzeldepot gehört das Depot der Person, auf deren Namen es läuft. Das gilt auch dann, wenn ihr während der Ehe beide wirtschaftlich davon profitiert habt oder die Sparrate vom gemeinsamen Haushaltskonto kam.

Bei einem Gemeinschaftsdepot sieht es anders aus. Dann seid ihr beide Depotinhaber, meist mit hälftiger Berechtigung, sofern nichts anderes vereinbart ist. In der Praxis ist ein Gemeinschaftsdepot bei ETF-Sparplänen aber seltener als ein Einzeldepot.

Bei einem Kinderdepot gehört das Vermögen grundsätzlich dem Kind. Eltern verwalten es nur treuhänderisch. Ein Depot auf den Namen des Kindes ist deshalb nicht einfach Teil der Scheidungsmasse der Eltern. Trotzdem kann es Streit geben, wenn ein Elternteil meint, der andere habe Geld „verschoben“, um Zugewinn zu reduzieren. Deshalb sind Nachweise wichtig.

Prüfe also zuerst:

  • Auf wessen Namen läuft das Depot?
  • Gab es ein Gemeinschaftsdepot oder nur Vollmachten?
  • Von welchem Konto kamen die Sparraten?
  • Wurden größere Einmalanlagen aus Erbe, Schenkung oder gemeinsamem Vermögen finanziert?
  • Gibt es Depotauszüge zum Hochzeitstag, zum Trennungszeitpunkt und zum Zustellungsdatum des Scheidungsantrags?

Eine Vollmacht macht den anderen übrigens nicht automatisch zum Miteigentümer. Wenn dein Ex-Partner Zugriff auf dein Depot hatte, bleibt die Eigentumsfrage trotzdem separat zu prüfen.

Zugewinngemeinschaft: Der ETF wird nicht automatisch halbiert

Die meisten Ehen in Deutschland leben ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Wort klingt so, als würde während der Ehe alles gemeinsam werden. Genau das stimmt aber nicht. Jeder behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen. Bei Scheidung wird dann verglichen, wie stark das Vermögen beider Personen während der Ehe gewachsen ist.

Vereinfacht funktioniert es so:

  1. Anfangsvermögen: Was hattest du am Tag der Eheschließung?
  2. Endvermögen: Was hast du am Stichtag für den Zugewinnausgleich?
  3. Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen.
  4. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, schuldet grundsätzlich die Hälfte der Differenz.

Ein ETF-Depot fließt also mit seinem Wert in diese Rechnung ein. Es wird aber nicht automatisch jeder ETF-Anteil aufgeteilt. Entscheidend ist, wie viel Vermögen du während der Ehe aufgebaut hast.

Ein Beispiel:

Person Anfangsvermögen Endvermögen Zugewinn
Du 20.000 € 140.000 € 120.000 €
Partner/in 10.000 € 70.000 € 60.000 €

Die Differenz beim Zugewinn beträgt 60.000 €. Davon wäre grundsätzlich die Hälfte auszugleichen: 30.000 €. Ob dieser Ausgleich dann aus Cash, durch Depotübertrag, durch Verrechnung mit anderen Vermögenswerten oder anders erfolgt, ist eine praktische Frage.

Genau deshalb ist ein ETF-Depot bei Scheidung nicht nur eine emotionale, sondern eine dokumentarische Aufgabe: Du brauchst Stichtagswerte.

Welche Stichtage zählen beim ETF-Depot?

Für den Zugewinnausgleich sind Stichtage entscheidend. Der Wert deines Depots schwankt täglich. Ein MSCI-World-ETF kann in einem Monat 8 % fallen und im nächsten wieder steigen. Deshalb solltest du nicht mit groben Schätzungen arbeiten.

Relevant sind typischerweise:

  • der Tag der Eheschließung für das Anfangsvermögen,
  • der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen,
  • zusätzlich oft der Trennungszeitpunkt, wenn es um Transparenz, Verfügungen oder Streit über Vermögensverschiebungen geht.

Wenn du dein Depot schon vor der Ehe hattest, brauchst du möglichst einen Depotauszug rund um den Hochzeitstag. Falls du keinen alten Auszug mehr hast, kannst du bei vielen Brokern historische Dokumente herunterladen oder anfordern. Je sauberer du belegst, welcher Depotwert bereits vor der Ehe vorhanden war, desto weniger Raum bleibt für Streit.

Bei Sparplänen ist außerdem hilfreich:

  • Transaktionshistorie mit allen Käufen,
  • jährliche Steuerbescheinigungen,
  • Kontoauszüge der Sparraten,
  • Nachweise über Einmalanlagen,
  • Nachweise zu Schenkungen oder Erbschaften.

Warum Erbe und Schenkung? Weil sie im Zugewinnausgleich oft anders behandelt werden als normal erspartes Vermögen. Der während der Ehe eingetretene Wertzuwachs kann trotzdem relevant sein. Genau hier lohnt sich professionelle Beratung.

Sparrate aus gemeinsamem Einkommen: Wird das anders bewertet?

Viele Paare zahlen die ETF-Sparrate aus einem gemeinsamen Konto oder aus dem Einkommen einer Person, während die andere sich stärker um Kinder, Haushalt oder Pflege kümmert. Das führt oft zur Frage: „Ist das Depot dann nicht eigentlich gemeinsam?“

Rein formal bleibt ein Einzeldepot erst einmal dem Depotinhaber zugeordnet. Der wirtschaftliche Ausgleich erfolgt in der Zugewinngemeinschaft über die Zugewinnrechnung. Das System soll gerade berücksichtigen, dass beide während der Ehe gemeinsam zum Vermögensaufbau beigetragen haben können, auch wenn das Depot nur auf einen Namen läuft.

Praktisch heißt das: Du musst nicht jeden monatlichen ETF-Kauf moralisch auseinanderdividieren. Es wird am Ende auf Vermögensstände geschaut. Trotzdem können Zahlungen aus gemeinsamem Vermögen relevant werden, wenn außergewöhnlich hohe Beträge kurz vor der Trennung investiert, verschoben oder abgezogen wurden.

Ein monatlicher ETF-Sparplan von 300 € über 25 Jahre kann bei 7 % historischer Rendite p.a. und monatlichem Compounding ungefähr 243.000 € Endkapital ergeben, bei 90.000 € Einzahlungen. Diese Zahl zeigt, warum selbst „kleine“ Sparraten in langen Ehen plötzlich ein großer Posten sind.

Wenn du wissen willst, wie stark Sparrate und Laufzeit den Depotwert treiben, rechne verschiedene Szenarien im ETF-Sparplan-Rechner durch. Gerade bei Trennungsgesprächen hilft es, zwischen eingezahltem Kapital, Wertzuwachs und künftiger Rendite zu unterscheiden.

Verkaufen oder übertragen? Die praktische Lösung ist nicht immer Cash

Wenn ein Ausgleichsanspruch besteht, muss nicht zwingend das ETF-Depot verkauft werden. Es gibt mehrere Wege:

1. Ausgleich in Geld

Die einfachste Variante ist: Eine Person behält ihr Depot und zahlt den Ausgleich aus vorhandener Liquidität, Tagesgeld, Verkauf anderer Anlagen oder über eine Ratenvereinbarung. Vorteil: Das Depot bleibt intakt. Nachteil: Nicht jeder hat genug Cash.

2. Verkauf von ETF-Anteilen

Du kannst ETF-Anteile verkaufen und den Erlös für den Ausgleich nutzen. Das ist praktisch, kann aber steuerliche Folgen haben. Gewinne aus ETF-Verkäufen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Bei Aktien-ETFs greift typischerweise eine Teilfreistellung von 30 % der Erträge. Der effektive Steuersatz auf den relevanten Gewinnanteil liegt dadurch bei 18,4625 %, ohne Kirchensteuer.

Wichtig: Steuer fällt nicht auf den gesamten Verkaufserlös an, sondern auf den steuerpflichtigen Gewinn nach Kosten, Teilfreistellung und verfügbarem Freistellungsauftrag. Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 € pro Person.

3. Depotübertrag einzelner Anteile

Manchmal kann ein Depotübertrag sinnvoll sein. Dann werden ETF-Anteile auf das Depot der anderen Person übertragen, statt verkauft zu werden. Ob das steuerneutral möglich ist, hängt vom Anlass, von der rechtlichen Einordnung und von der korrekten Abwicklung ab. Banken melden Überträge steuerlich unterschiedlich, je nachdem ob sie entgeltlich, unentgeltlich oder im Rahmen einer Auseinandersetzung erfolgen.

Hier solltest du nicht improvisieren. Lass dir vorab schriftlich erklären, wie Broker und Berater den Übertrag behandeln. Ein falsch deklarierter Übertrag kann später unnötige Steuerprobleme verursachen.

4. Verrechnung mit anderen Vermögenswerten

Vielleicht behält eine Person das Auto, die andere mehr Depotanteile. Oder ein Ausgleich wird mit Hausrat, Immobilie, privaten Darlehen oder Versorgungsausgleich zusammengedacht. Ein ETF-Depot ist liquide und gut bewertbar, deshalb eignet es sich oft als Baustein für eine faire Gesamtvereinbarung.

Steuerliche Punkte, die du nicht übersehen solltest

Scheidung und Steuern sind eine unangenehme Mischung. Beim ETF-Depot solltest du vor allem diese Punkte beachten:

Kapitalertragsteuer bei Verkauf

Wenn du Anteile mit Gewinn verkaufst, kann Abgeltungssteuer anfallen. Der Standardwert ist 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, also 26,375 %. Bei Aktien-ETFs reduziert die 30%ige Teilfreistellung die steuerpflichtigen Erträge. Effektiv sind es 18,4625 % auf den Gewinnanteil, sofern keine Kirchensteuer berücksichtigt wird.

Vorabpauschale

Auch ohne Verkauf kann ein thesaurierender ETF steuerlich relevant sein. Basiszins 2026: 3,20 %. Die vereinfachte Formel lautet:

  • Basisertrag = Fondswert zu Jahresanfang × 0,70 × Basiszins
  • Vorabpauschale = min(Basisertrag, tatsächlicher Wertzuwachs)
  • Steuerpflichtig = max(0, Vorabpauschale − anteiliger Freistellungsauftrag)

Bei Scheidung ist die Vorabpauschale selten der größte Streitpunkt, aber sie gehört zur sauberen Dokumentation. Besonders wenn Depotwerte, Steuertöpfe oder Freistellungsaufträge zwischen Jahren verglichen werden.

Freistellungsauftrag

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person. Während der Ehe gibt es bei Zusammenveranlagung und gemeinsamen Freistellungsaufträgen oft praktische Vermischungen. Nach Trennung und Scheidung solltest du prüfen, ob Freistellungsaufträge bei Banken noch passen. Sonst kann es passieren, dass Gewinne ungünstig oder falsch freigestellt werden.

Anschaffungsdaten nicht verlieren

Wenn ETF-Anteile übertragen werden, sind Anschaffungsdaten wichtig. Kaufdatum, Kaufkurs und bisherige steuerliche Behandlung entscheiden später über die Steuer beim Verkauf. Achte darauf, dass diese Daten beim Depotübertrag korrekt mitwandern oder dokumentiert werden.

Beispiel: ETF-Depot vor und während der Ehe

Nehmen wir an, du hattest bei Eheschließung bereits 25.000 € in einem MSCI-World-ETF. Während der Ehe lief ein Sparplan über 500 € im Monat. Nach 20 Jahren steht das Depot bei 294.000 €, was bei 8 % historischer Rendite p.a. und monatlichem Compounding für diese Sparrate eine plausible Größenordnung ist. Eingezahlt wurden während der Ehe 120.000 €.

Jetzt wäre es zu einfach zu sagen: „Dann gehören 120.000 € euch beiden und der Rest dir.“ So funktioniert Zugewinn normalerweise nicht. Stattdessen wird dein Anfangsvermögen berücksichtigt und dein Endvermögen angesetzt. Der Wertzuwachs des vorehelichen Depotanteils kann trotzdem Teil deines Vermögenszuwachses sein. Gleichzeitig wird auch das Vermögen der anderen Person betrachtet.

Wenn die andere Person in derselben Zeit ein eigenes Vermögen aufgebaut hat, reduziert sich der Ausgleich. Wenn sie kaum Vermögen aufgebaut hat, kann der Ausgleich höher ausfallen. Es geht also nicht isoliert um den ETF, sondern um die Gesamtbilanz.

Für die Vorbereitung kannst du drei Spalten bauen:

Bereich Benötigte Unterlagen Warum wichtig?
Depot vor Ehe Depotauszug, Kaufhistorie Anfangsvermögen belegen
Sparplan während Ehe Transaktionen, Kontoauszüge Einzahlungen und Entwicklung nachvollziehen
Depot zum Stichtag Depotauszug am Endvermögensstichtag Bewertungsbasis für Zugewinn
Steuern Steuerbescheinigungen, Verlusttöpfe Nettoeffekte bei Verkauf verstehen

Nutze den Sparplan-Rechner, um grob zu trennen: Was kommt aus Einzahlungen, was aus Rendite, was aus Laufzeit? Für die rechtliche Bewertung ersetzt das keine anwaltliche Berechnung, aber es macht Gespräche deutlich sachlicher.

Was passiert mit laufenden ETF-Sparplänen nach der Trennung?

Nach der Trennung solltest du laufende Sparpläne bewusst prüfen. Nicht aus Panik kündigen, sondern strukturieren.

Wenn der Sparplan von deinem eigenen Konto in dein eigenes Depot läuft, kannst du ihn grundsätzlich weiterführen. Für den Zugewinn können spätere Einzahlungen je nach Stichtag trotzdem relevant sein. Wenn der Sparplan vom gemeinsamen Konto abgeht, solltest du ihn sofort sauber trennen oder schriftlich klären. Sonst entstehen vermeidbare Diskussionen.

Sinnvolle Sofortmaßnahmen:

  1. Gemeinsame Konten prüfen und Sparraten zuordnen.
  2. Eigene Sparrate auf eigenes Konto umstellen.
  3. Keine heimlichen Depotverkäufe oder Überträge vornehmen.
  4. Depotauszüge zum Trennungszeitpunkt sichern.
  5. Freistellungsaufträge aktualisieren.
  6. Bei größeren Beträgen Beratung holen, bevor verkauft wird.

Gerade Punkt 3 ist wichtig. Heimliche Verkäufe kurz vor oder nach der Trennung können Vertrauen zerstören und rechtlich problematisch wirken. Transparenz ist fast immer günstiger als taktisches Verstecken.

ETF-Depot, Ehevertrag und Gütertrennung

Wenn ihr einen Ehevertrag habt, kann vieles anders geregelt sein. Bei Gütertrennung gibt es keinen klassischen Zugewinnausgleich wie in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Das heißt aber nicht automatisch, dass nie Ansprüche entstehen. Es kommt auf Vertrag, Vermögensverschiebungen, gemeinsame Investitionen und weitere Vereinbarungen an.

Bei modifizierter Zugewinngemeinschaft kann zum Beispiel vereinbart sein, dass bestimmte Vermögenswerte ausgenommen werden oder Bewertungsmethoden angepasst sind. Manche Paare schließen Unternehmervermögen aus, andere Erbschaften oder voreheliche Depots. Ob dein ETF-Depot darunter fällt, steht nicht im Brokerkonto, sondern im Vertrag.

Wenn du vor der Ehe bereits ein größeres ETF-Vermögen hast, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Nicht aus Misstrauen, sondern aus Klarheit. Noch besser: regelmäßig dokumentieren, welche Vermögenswerte wann vorhanden waren. Ein einfacher Depotauszug zum Jahresende kann Jahre später viel Streit vermeiden.

Häufige Fehler beim ETF-Depot in der Scheidung

Fehler 1: Nur auf den aktuellen Depotwert schauen

Der aktuelle Wert ist wichtig, aber ohne Anfangsvermögen und Stichtag nur die halbe Wahrheit. Gerade bei langen Ehen kann ein großer Teil des Depots schon vorher vorhanden gewesen sein oder aus Schenkungen stammen.

Fehler 2: Steuer auf Verkauf ignorieren

Ein Depotwert von 100.000 € ist nicht automatisch 100.000 € netto, wenn hohe unrealisierte Gewinne enthalten sind. Verkaufskosten, Steuer und Teilfreistellung können die Liquidität beeinflussen. Das muss in Verhandlungen sauber berücksichtigt werden.

Fehler 3: Aus Angst alles verkaufen

Ein Verkauf kann Ruhe schaffen, aber auch Renditechancen unterbrechen und Steuern auslösen. Manchmal ist ein Depotübertrag oder eine Verrechnung besser. Rechne nicht nur emotional, sondern in Szenarien.

Fehler 4: Kinderdepot als eigenes Vermögen behandeln

Ein Kinderdepot gehört dem Kind. Eltern sollten es nicht als Verhandlungsmasse verwenden. Wenn Geld wirklich dem Kind geschenkt wurde, ist es nicht einfach ein Parkplatz für Elternvermögen.

Fehler 5: Keine Unterlagen sichern

Viele Broker stellen Dokumente lange bereit, aber nicht ewig komfortabel. Lade Depotauszüge, Steuerbescheinigungen und Transaktionslisten herunter, bevor Zugänge, Vollmachten oder Konten geändert werden.

So bereitest du dich auf das Gespräch mit Anwalt oder Mediator vor

Du musst kein Familienrecht studieren. Aber du kannst deine Unterlagen so vorbereiten, dass Beratung schneller und günstiger wird.

Erstelle eine einfache Übersicht:

  • Depotanbieter und Depotnummer,
  • Depotinhaber,
  • Depotwert bei Eheschließung,
  • Depotwert bei Trennung,
  • Depotwert am relevanten Endstichtag,
  • Einzahlungen während der Ehe,
  • größere Einmalanlagen mit Herkunft,
  • unrealisierte Gewinne,
  • bereits gezahlte Steuern oder Vorabpauschalen,
  • laufende Sparraten.

Dazu legst du PDF-Belege ab. Idealerweise benennst du sie sauber: Depot_Hochzeit_2014.pdf, Depot_Trennung_2026.pdf, Transaktionen_2014-2026.csv. Das klingt langweilig, spart aber Nerven.

Wenn du verschiedene Ausgleichsvarianten vergleichen willst, rechne mit drei Szenarien:

  1. Depot bleibt vollständig bei dir, Ausgleich in Cash.
  2. Teilverkauf zur Finanzierung des Ausgleichs.
  3. Übertrag bestimmter ETF-Anteile plus Restzahlung.

Für die langfristige Wirkung kannst du im ETF-Sparplan-Rechner simulieren, was passiert, wenn du nach der Scheidung mit 100 €, 300 € oder 500 € monatlich weiter investierst. Eine Scheidung ist finanziell ein Einschnitt, aber nicht automatisch das Ende deines Vermögensaufbaus.

FAQ: ETF-Depot und Scheidung

Gehört mein ETF-Depot bei Scheidung automatisch zur Hälfte meinem Ex-Partner?

Nein. Bei einem Einzeldepot bleibt das Depot zunächst dein Vermögen. In der Zugewinngemeinschaft wird aber der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen. Daraus kann ein Zahlungsanspruch entstehen.

Was zählt: Einzahlungen oder aktueller Depotwert?

Für die Vermögensbilanz zählt grundsätzlich der Wert zu den relevanten Stichtagen, nicht nur die Summe der Einzahlungen. Ein ETF-Depot kann durch Kursgewinne deutlich stärker gewachsen sein als die eingezahlten Sparraten.

Muss ich meine ETFs verkaufen, um den Zugewinnausgleich zu zahlen?

Nicht zwingend. Du kannst Ausgleich auch aus Cash leisten, mit anderen Vermögenswerten verrechnen oder unter Umständen ETF-Anteile übertragen. Ein Verkauf kann Steuern auslösen und sollte bewusst entschieden werden.

Was passiert mit einem ETF-Sparplan fürs Kind?

Ein echtes Kinderdepot gehört grundsätzlich dem Kind. Es sollte nicht als Vermögen der Eltern behandelt oder für Scheidungsverhandlungen zweckentfremdet werden. Die Herkunft der Einzahlungen kann trotzdem relevant sein, wenn Missbrauch vermutet wird.

Welche Steuerwerte sollte ich kennen?

Bei ETF-Verkäufen sind 26,375 % Kapitalertragsteuer inklusive Soli der Standardwert. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge teilfreigestellt, wodurch effektiv 18,4625 % auf den Gewinnanteil anfallen können. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person. Für die Vorabpauschale 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 %.

Kann ich den Sparplan während der Trennung weiterlaufen lassen?

Ja, aber kläre die Finanzierung. Wenn die Sparrate vom gemeinsamen Konto abgeht, solltest du sie umstellen oder dokumentiert vereinbaren. Ein eigener Sparplan von eigenem Konto in eigenes Depot ist meist sauberer.

Fazit: Beim ETF-Depot zählt Klarheit mehr als Panik

Ein ETF-Depot bei Scheidung ist kein Grund, überstürzt alles zu verkaufen. In den meisten Fällen ist der richtige Weg: Eigentum klären, Stichtagswerte sichern, Zugewinn berechnen, Steuerfolgen verstehen und dann eine faire Lösung suchen.

Dein Depot wird nicht automatisch halbiert. Aber sein Wert kann Teil des Zugewinnausgleichs sein. Besonders bei langen Sparplänen entstehen durch monatliche Einzahlungen und historische Renditen schnell hohe Beträge. Genau deshalb brauchst du gute Unterlagen und realistische Zahlen.

Wenn du gerade in einer Trennung steckst, ist der beste erste Schritt nicht der Verkaufsknopf im Depot. Lade deine Dokumente herunter, rechne Szenarien durch, sprich mit Fachleuten und trenne künftige Sparraten sauber. So schützt du nicht nur dein ETF-Depot, sondern auch deine finanzielle Handlungsfähigkeit nach der Scheidung.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Alle Berechnungen und Beispiele sind hypothetischer Natur und basieren auf vereinfachten Annahmen. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultiere einen zugelassenen Finanz- oder Steuerberater für individuelle Entscheidungen.

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