ETF-Depot vererben: Was du zu Lebzeiten regeln solltest
ETF-Depot vererben: Testament, Vollmacht, Steuern und Schenkung richtig planen. So schützt du deine Erben und dein ETF-Vermögen langfristig ohne Streit.

ETF-Depot vererben: Was du zu Lebzeiten regeln solltest
Ein ETF-Depot ist für viele Menschen die schlichteste Form von langfristigem Vermögensaufbau: monatlicher Sparplan, breite Streuung, niedrige Kosten, liegen lassen. Genau deshalb wird ein Depot aber irgendwann auch zum Nachlass-Thema. Wenn du 20, 30 oder 40 Jahre investierst, kann aus einem unscheinbaren Sparplan ein sechsstelliger Betrag werden. Und spätestens dann stellt sich eine Frage, die fast niemand gern beantwortet: Was passiert mit deinem ETF-Depot, wenn du stirbst?
Die kurze Antwort: Die ETFs verschwinden nicht, der Sparplan läuft nicht einfach sinnvoll weiter und die Bank verteilt das Depot nicht nach Bauchgefühl. Dein Depot fällt grundsätzlich in den Nachlass. Wer erbt, richtet sich nach Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge. Die Depotbank verlangt Nachweise, Erben müssen sich legitimieren, laufende Sparpläne können pausieren oder auslaufen, und steuerlich zählt der Wert zum Erwerb der Erben.
Die gute Nachricht: Du kannst zu Lebzeiten sehr viel vorbereiten. Du musst dafür nicht dein ganzes Depot verkaufen und auch nicht in komplizierte Produkte wechseln. Entscheidend sind klare Unterlagen, eine passende Vollmacht, ein durchdachtes Testament und ein Bewusstsein dafür, welche steuerlichen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung gelten.
In diesem Artikel bekommst du eine praktische Schritt-für-Schritt-Orientierung: Was rechtlich mit einem ETF-Depot passiert, welche Fehler Familien im Erbfall häufig Zeit und Geld kosten, wann Schenkungen sinnvoll sein können, wie du ein Kinder- oder Partnerdepot einordnest und welche Punkte du mit Bank, Notar oder Steuerberater klären solltest.
👉 Wenn du zuerst ein Gefühl bekommen willst, welche Größenordnung dein Depot später erreichen kann, rechne deinen Sparplan mit dem ETF-Sparplan-Rechner durch. Ein Unterschied zwischen 80.000 € und 300.000 € Depotwert verändert auch die Nachlassplanung.
Warum du dein ETF-Depot überhaupt in die Nachlassplanung aufnehmen solltest
Viele Anleger behandeln ihr Depot anders als ein Haus, ein Konto oder eine Lebensversicherung. Ein Haus steht im Grundbuch. Ein Konto sieht man auf dem Kontoauszug. Beim ETF-Sparplan dagegen fühlt es sich oft an wie ein privates Projekt in der Broker-App. Genau das ist gefährlich.
Ein Depot ist Vermögen. Die Anteile gehören dir. Im Todesfall gehen sie nicht automatisch an die Person, die Zugriff auf dein Handy hat, und auch nicht an die Person, die den Sparplan ursprünglich mit dir eingerichtet hat. Ohne saubere Regelung kann dein Depot Teil einer Erbengemeinschaft werden. Dann müssen mehrere Personen gemeinsam entscheiden, ob verkauft, übertragen oder weiter gehalten wird.
Das kann besonders unangenehm werden, wenn ein Teil der Erben langfristig investieren will und ein anderer Teil sofort Liquidität braucht. ETFs lassen sich zwar meist leicht verkaufen, aber ein Verkauf im falschen Moment kann Verluste realisieren, steuerliche Folgen auslösen oder einfach gegen deine eigentliche Absicht laufen.
Dazu kommt ein praktisches Problem: Deine Erben müssen erst wissen, dass das Depot existiert. Wer mehrere Broker nutzt, alte Apps auf dem Smartphone hat, Unterlagen nur digital speichert oder keine Übersicht hinterlegt, macht den Erbfall unnötig schwer. Das gilt erst recht für Neobroker, bei denen keine klassische Filialbank vor Ort greifbar ist.
Was passiert mit dem Depot im Todesfall?
Rechtlich gehört dein ETF-Depot zu deinem Nachlass. Die Bank oder der Broker sperrt nach Kenntnis des Todes in der Regel den alleinigen Zugriff des Verstorbenen und verlangt Nachweise. Je nach Konstellation können das Sterbeurkunde, Erbschein, notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder andere Legitimationsdokumente sein.
Wichtig: Ein Depot ist kein Vertrag, der automatisch endet. Die Wertpapiere bleiben im Depot. Kurse schwanken weiter. Ausschüttungen können anfallen. Bei thesaurierenden ETFs werden Erträge innerhalb des Fonds wieder angelegt, steuerlich können trotzdem Themen wie Vorabpauschale relevant sein. Für 2026 ist der Basiszins laut QA-Regeln 3,20 %. Die Vorabpauschale berechnet sich grundsätzlich über den Basisertrag: Fondswert zu Jahresanfang × 0,70 × Basiszins, begrenzt durch den tatsächlichen Wertzuwachs und reduziert um einen verfügbaren Freistellungsauftrag.
Laufende ETF-Sparpläne sind ein eigener Punkt. Wenn die Sparrate von einem Konto des Verstorbenen eingezogen wird, kann der Einzug scheitern oder gestoppt werden. Wenn ein gemeinsames Konto oder ein anderes Referenzkonto verwendet wird, muss geprüft werden, wer nach dem Todesfall noch verfügungsberechtigt ist. Deshalb gehört zur Nachlassplanung nicht nur die Depotliste, sondern auch die Frage: Von welchem Konto wird der Sparplan bezahlt?
Für Erben gibt es anschließend meist drei Wege: Sie können die ETF-Anteile auf ein eigenes Depot übertragen lassen, sie können gemeinsam im Nachlassdepot bleiben, oder sie können verkaufen und den Erlös verteilen. Was praktisch möglich ist, hängt von der Bank, der Erbquote, der Einigung unter den Erben und den benötigten Unterlagen ab.
Testament, gesetzliche Erbfolge und Erbengemeinschaft: der Kernpunkt
Wenn du kein Testament hast, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann in einfachen Familien funktionieren, führt aber oft zu Ergebnissen, die Anleger nicht bewusst gewählt hätten. Ehepartner, Kinder, Eltern oder weitere Verwandte können je nach Konstellation beteiligt sein. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft verwaltet den Nachlass grundsätzlich gemeinsam.
Für ein ETF-Depot heißt das: Nicht ein Erbe allein entscheidet, sondern die Gemeinschaft. Das ist bei liquiden Wertpapieren zwar einfacher als bei einer Immobilie, aber Konflikte bleiben möglich. Beispiel: Du hinterlässt ein Depot mit 180.000 € in weltweit gestreuten Aktien-ETFs. Ein Kind möchte die ETFs langfristig behalten, das andere braucht Geld für eine Immobilienfinanzierung. Ohne klare Regelung wird aus deinem passiven Depot plötzlich ein Verhandlungsthema.
Ein Testament kann hier Klarheit schaffen. Du kannst festlegen, wer welche Quote erhält, wer bestimmte Vermögensgegenstände bekommen soll und wie Ausgleichszahlungen gedacht sind. Bei größeren Depots, Patchwork-Familien, unverheirateten Partnern oder minderjährigen Kindern solltest du nicht improvisieren, sondern juristischen Rat einholen. Ein falsch formuliertes Testament kann mehr Streit verursachen als gar keines.
Ein notarielles Testament kann außerdem im Bankprozess helfen, weil es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll oft als Legitimationsnachweis ausreicht. Ob trotzdem ein Erbschein verlangt wird, hängt vom Einzelfall ab. Der Erbschein kostet Zeit und Gebühren, deshalb ist dieser Punkt gerade bei größeren Depots relevant.
Vollmacht: hilfreich, aber kein Ersatz für eine Erbregelung
Eine Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht kann sehr hilfreich sein. Sie kann einer vertrauten Person ermöglichen, schon zu Lebzeiten zu handeln, wenn du krank wirst oder dich nicht kümmern kannst. Manche Vollmachten gelten über den Tod hinaus. Dann kann die bevollmächtigte Person bestimmte Bankgeschäfte erledigen, bevor der komplette Erbnachweis abgeschlossen ist.
Aber: Eine Vollmacht macht die bevollmächtigte Person nicht automatisch zum Erben. Sie regelt die Verfügungsmacht, nicht die endgültige Vermögenszuordnung. Wenn dein Bruder eine Vollmacht hat, deine Kinder aber erben, muss dein Bruder im Interesse der Erben handeln. Genau deshalb sollte die Vollmacht zur Nachlassplanung passen und nicht zufällig aus einem alten Kontoeröffnungsformular stammen.
Praktisch solltest du prüfen:
- Gibt es für jedes relevante Depot eine Vollmacht?
- Gilt sie nur zu Lebzeiten oder auch über den Tod hinaus?
- Weiß die bevollmächtigte Person, wo Depot, Zugangsdaten und Unterlagen liegen?
- Ist klar, was mit laufenden Sparplänen passieren soll?
- Gibt es Konflikte zwischen Vollmacht und Testament?
Gerade bei Neobrokern lohnt ein Blick in die aktuellen Prozesse. Manche Anbieter haben eigene Formulare, manche arbeiten stärker digital, manche benötigen im Erbfall Unterlagen per Post. Speichere nicht nur die App-PIN irgendwo, sondern dokumentiere den Anbieter, die Depotnummer und den offiziellen Kontaktweg.
Erbschaftsteuer: welche Freibeträge für ETF-Depots wichtig sind
Ein ETF-Depot wird für die Erbschaftsteuer grundsätzlich mit seinem Wert berücksichtigt. Entscheidend ist nicht, wie viel du ursprünglich eingezahlt hast, sondern welchen Wert die übertragenen Anteile im steuerlichen Erwerb haben. Die genaue Bewertung und Meldepflichten gehören in professionelle Hände, aber die Grundlogik solltest du kennen.
Nach § 16 ErbStG gelten persönliche Freibeträge. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 € Freibetrag. Kinder haben 400.000 €. Enkelkinder haben regelmäßig 200.000 €, sofern die Eltern noch leben; Kinder verstorbener Kinder können in bestimmten Fällen 400.000 € haben. Übrige Personen der Steuerklasse I haben 100.000 €. Personen der Steuerklasse II und III haben meist 20.000 €.
Die Steuersätze ergeben sich aus § 19 ErbStG. In Steuerklasse I beginnen sie bei 7 % und steigen je nach steuerpflichtigem Erwerb bis 30 %. In Steuerklasse II reichen sie von 15 % bis 43 %. In Steuerklasse III liegen sie bei 30 % bis 50 %. Das klingt abstrakt, wird aber bei Depots schnell konkret.
Beispiel: Du hast ein ETF-Depot von 350.000 € und ein Kind als Alleinerben. Liegt kein weiteres steuerpflichtiges Vermögen vor, kann der persönliche Freibetrag von 400.000 € ausreichen. Bei zwei Kindern und sauberer Aufteilung ist die Lage oft noch entspannter. Anders sieht es aus, wenn zusätzlich Immobilie, Betriebsvermögen, Kontoguthaben oder Lebensversicherungen hinzukommen. Dann kann ein ETF-Depot den steuerpflichtigen Erwerb über den Freibetrag schieben.
Wichtig ist auch: Erbschaftsteuer ist nicht dasselbe wie Kapitalertragsteuer. Im Depot selbst können stille Gewinne stecken. Bei späterem Verkauf können Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer relevant werden. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% plus 5,5% Soli, also 26,375%. Bei Aktien-ETFs gilt die Teilfreistellung: 30% der Erträge sind steuerfrei, der effektive Steuersatz auf diese Erträge liegt dadurch bei 26,375% × 0,70 = 18,4625% ohne Kirchensteuer. Das ist ein anderer Steuermechanismus als die Erbschaftsteuer.
Schenkungen zu Lebzeiten: sinnvoll oder Aktionismus?
Wenn dein Depot langfristig groß wird, kann eine schrittweise Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Schenkungen nutzen im Grundsatz ähnliche Freibeträge wie Erbschaften, und diese Freibeträge können nach zehn Jahren erneut nutzbar sein. Das klingt nach einem einfachen Trick, ist aber kein Freifahrtschein.
Der Vorteil: Du kannst Vermögen planbarer übertragen. Wer frühzeitig Teile des Depots an Kinder überträgt, kann künftige Wertsteigerungen teilweise aus dem eigenen Nachlass herausnehmen. Ein übertragenes ETF-Depot kann weiter investiert bleiben, statt im Erbfall unter Zeitdruck verkauft zu werden.
Der Nachteil: Verschenkt ist verschenkt. Wenn du ETF-Anteile auf dein Kind überträgst, gehören sie nicht mehr dir. Bei minderjährigen Kindern gelten zusätzliche Regeln, die Eltern verwalten das Vermögen nicht beliebig für sich selbst. Außerdem können Schenkungen Auswirkungen auf Familienfrieden, Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Sozialleistungsthemen haben.
Deshalb ist die bessere Frage nicht: „Wie spare ich maximal Steuer?“, sondern: „Wie viel Vermögen kann ich wirklich abgeben, ohne meine eigene Sicherheit zu gefährden?“ Dein Depot soll dich vielleicht im Alter tragen. Eine zu aggressive Schenkungsstrategie kann dich später abhängiger machen.
👉 Rechne vor einer Schenkung zwei Szenarien im Sparplan-Rechner: einmal mit deinem aktuellen Sparplan bis zum geplanten Ruhestand und einmal mit reduziertem Depot nach einer Übertragung. Wenn das zweite Szenario deine eigene Liquidität gefährdet, ist die Steueroptimierung wahrscheinlich zu früh.
Gemeinschaftsdepot, Einzeldepot und Partner: worauf du achten solltest
Viele Paare fragen sich, ob ein Gemeinschaftsdepot die Nachlassplanung vereinfacht. Die Antwort: Es kann praktisch sein, aber es löst nicht automatisch alle Erbfragen. Bei einem Gemeinschaftsdepot muss klar sein, wem welcher Anteil wirtschaftlich gehört. Stirbt eine Person, fällt ihr Anteil grundsätzlich in den Nachlass. Die andere Person behält nicht automatisch alles, nur weil beide Zugriff hatten.
Ein Einzeldepot ist übersichtlicher, wenn die Eigentumsverhältnisse klar bleiben sollen. Dafür braucht der Partner eventuell eine Vollmacht, damit im Krankheits- oder Todesfall nicht alles blockiert. Bei unverheirateten Paaren ist besondere Vorsicht nötig: Ohne Testament erbt der Partner nach gesetzlicher Erbfolge nicht automatisch. Außerdem ist der erbschaftsteuerliche Freibetrag für nicht verwandte Personen deutlich niedriger, typischerweise 20.000 €.
Für Ehepaare kann ein Berliner Testament eine Rolle spielen, bei dem sich die Ehepartner zunächst gegenseitig einsetzen und die Kinder später erben. Das kann emotional sinnvoll sein, aber steuerlich nicht immer optimal, weil Kinderfreibeträge beim ersten Todesfall ungenutzt bleiben können. Ob das für dein ETF-Depot relevant ist, hängt vom Gesamtvermögen ab.
Kurz: Depotstruktur und Familienstruktur müssen zusammenpassen. Ein Brokerkonto ist schnell eröffnet, aber die Folgen im Erbfall begleiten dich Jahrzehnte.
Kinderdepots und Junior-Depots: nicht mit deinem Nachlass verwechseln
Ein ETF-Sparplan für Kinder ist beliebt. Wenn das Depot rechtlich auf den Namen des Kindes läuft, gehört das Vermögen grundsätzlich dem Kind. Es ist dann nicht einfach dein Depot, das du später nach Belieben zurückholen kannst. Du verwaltest das Geld als Elternteil im Interesse des Kindes.
Das kann gut sein, weil Vermögen früh aufgebaut wird und langfristig wachsen kann. Es kann aber auch Nachteile haben: Mit Volljährigkeit bekommt das Kind Zugriff. Außerdem kann eigenes Vermögen des Kindes bei bestimmten Förder- oder Unterstützungsthemen relevant werden. Steuerlich hat das Kind eigene Freibeträge, aber die Gestaltung muss sauber sein.
Wenn du dagegen nur gedanklich „für das Kind“ in deinem eigenen Depot sparst, bleibt das Vermögen in deinem Nachlass. Dann braucht es eine Regelung, ob dieses Kind später mehr bekommen soll oder ob alle Erben gleich behandelt werden. Sonst entsteht Streit: War der ETF-Sparplan ein Geschenk, ein vorgesehener Ausgleich oder einfach dein Vermögen?
Gerade bei mehreren Kindern solltest du schriftlich festhalten, was du beabsichtigst. Nicht unbedingt als Roman, aber so, dass später niemand raten muss.
Checkliste: So bereitest du dein ETF-Depot auf den Erbfall vor
Du musst nicht alles an einem Wochenende lösen. Aber du solltest die wichtigsten Bausteine sauber dokumentieren.
- Depotübersicht erstellen: Broker, Depotnummer, Ansprechpartner, Referenzkonto, laufende Sparpläne, grobe Depotstrategie.
- Testament prüfen: Passt die gesetzliche Erbfolge zu deinem Willen? Falls nein, Testament oder Erbvertrag fachlich erstellen lassen.
- Vollmachten klären: Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht und Gültigkeit über den Tod hinaus prüfen.
- Zugangsdaten sicher organisieren: Keine Passwörter offen in eine Schublade legen, aber einen sicheren Notfallzugang oder Passwortmanager-Notfallkontakt einrichten.
- Steuerliche Größenordnung rechnen: Depotwert, übriges Vermögen, Freibeträge und mögliche Erbquoten grob durchspielen.
- Sparpläne dokumentieren: Höhe, Rhythmus, Abbuchungskonto und Zweck notieren.
- Wünsche zum Depot festhalten: Sollen ETFs möglichst übertragen statt verkauft werden? Gibt es eine Zielaufteilung?
- Regelmäßig aktualisieren: Ein Depot von 40.000 € braucht andere Aufmerksamkeit als ein Depot von 400.000 €.
Eine simple einseitige Vermögensübersicht kann im Erbfall mehr helfen als zehn ungeöffnete Broker-Mails. Wichtig ist, dass eine vertrauenswürdige Person weiß, wo diese Übersicht liegt.
Beispiel: Aus 200 € Sparrate wird ein Nachlass-Thema
Nehmen wir ein konservativ realistisches Sparplanbeispiel aus den QA-Referenzwerten: 200 € pro Monat, 8% p.a., 30 Jahre, monatliches Compounding nachschüssig. Das ergibt ungefähr 298.000 € Endkapital bei 72.000 € Einzahlungen. Vergangene Renditen sind keine Garantie, aber das Beispiel zeigt die Größenordnung.
Wenn du heute 35 bist und diesen Sparplan bis 65 laufen lässt, kann dein ETF-Depot im Ruhestand ein zentraler Vermögensbaustein sein. Wenn du danach nicht alles verbrauchst, ist es später Teil deines Nachlasses. Bei 298.000 € Depotwert kann ein Kind allein noch innerhalb des 400.000-€-Freibetrags liegen, sofern kaum weiteres Vermögen vorhanden ist. Mit Immobilie, Tagesgeld und Versicherungen kann die Lage völlig anders aussehen.
Noch spannender wird es bei mehreren Depots. Viele Anleger starten mit einem MSCI World, ergänzen später FTSE All-World, vielleicht einen Emerging-Markets-ETF und haben zusätzlich Altbestände bei einer alten Bank. Für dich ist das vielleicht überschaubar. Für Erben ist es ohne Liste ein Puzzle.
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Der erste Fehler ist Schweigen. Viele Menschen möchten ihre Familie nicht mit Tod, Testament und Geld belasten. Das ist verständlich, aber im Ernstfall zahlen die Angehörigen den Preis. Eine ruhige Vorbereitung ist kein Misstrauen, sondern Fürsorge.
Der zweite Fehler ist ein veraltetes Testament. Lebenssituationen ändern sich: Heirat, Scheidung, Kinder, neue Partner, Umzug, Pflegefall, Immobilienkauf. Dein ETF-Depot wächst parallel weiter. Was vor zehn Jahren sinnvoll war, kann heute falsch sein.
Der dritte Fehler ist Steuerverwechslung. Erbschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Vorabpauschale und Freistellungsauftrag sind unterschiedliche Themen. Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 €. Er schützt Kapitalerträge, ersetzt aber keinen Erbschaftsteuerfreibetrag. Umgekehrt verhindert ein hoher Erbschaftsteuerfreibetrag nicht, dass bei späterem Verkauf Kapitalertragsteuer auf Gewinne anfällt.
Der vierte Fehler ist unklare Kommunikation bei Schenkungen. Wenn ein Kind zu Lebzeiten ETF-Anteile bekommt und ein anderes nicht, sollte klar sein, ob das später ausgeglichen werden soll. Sonst wird aus einer gut gemeinten Übertragung ein Familienstreit.
Der fünfte Fehler ist Aktionismus im Erbfall. Erben verkaufen manchmal sofort alles, weil sie Angst vor Kursschwankungen haben oder den Broker nicht kennen. Das kann richtig sein, wenn Liquidität gebraucht wird. Es kann aber falsch sein, wenn das Depot eigentlich langfristig weiterarbeiten sollte. Eine schriftliche Anlagestrategie hilft, nicht im schlechtesten Marktmonat hektisch zu handeln.
FAQ: ETF-Depot vererben
Muss ein ETF-Depot im Erbfall verkauft werden?
Nein. ETF-Anteile können grundsätzlich auf Erben übertragen werden, sofern ein Depot vorhanden ist und die Bankprozesse erfüllt sind. Ein Verkauf ist möglich, aber nicht automatisch erforderlich. Bei Erbengemeinschaften müssen die Beteiligten sich einigen.
Brauchen Erben immer einen Erbschein?
Nicht immer. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll kann oft ausreichen. Ob die Bank einen Erbschein verlangt, hängt vom Einzelfall, den Unterlagen und der rechtlichen Eindeutigkeit ab.
Was passiert mit dem ETF-Sparplan nach dem Tod?
Der Sparplan kann gestoppt werden, auslaufen oder mangels Abbuchung scheitern. Entscheidend sind Referenzkonto, Bankprozess und Verfügungsberechtigung. Dokumentiere deshalb Sparrate, Abbuchungskonto und Zweck des Sparplans.
Zählt ein ETF-Depot zur Erbschaftsteuer?
Ja, der Depotwert zählt grundsätzlich zum steuerlichen Erwerb. Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG können die Steuerbelastung reduzieren oder vermeiden. Zusätzlich können bei späteren Verkäufen Kapitalertragsteuern auf Gewinne relevant werden.
Sollte ich ETF-Anteile schon zu Lebzeiten verschenken?
Vielleicht, aber nicht automatisch. Schenkungen können Freibeträge nutzen und künftiges Wachstum verlagern. Sie reduzieren aber dein eigenes Vermögen und können familiäre oder rechtliche Folgen haben. Bei größeren Beträgen solltest du Steuer- und Rechtsberatung einholen.
Ist ein Gemeinschaftsdepot für Paare die beste Lösung?
Nicht zwingend. Es kann praktisch sein, schafft aber nicht automatisch klare Erbquoten. Bei unverheirateten Paaren sind Testament und Freibeträge besonders wichtig, weil der Partner ohne Regelung nicht wie ein Ehepartner behandelt wird.
Fazit: Ein ETF-Depot braucht keinen komplizierten Erbplan, aber einen klaren
Ein ETF-Depot zu vererben ist technisch oft einfacher als eine Immobilie zu übertragen. Trotzdem ist es kein Nebenthema. Je erfolgreicher dein Sparplan läuft, desto wichtiger werden klare Regeln. Die wichtigste Arbeit ist nicht die perfekte Steueroptimierung, sondern Ordnung: Wer soll erben? Wer darf handeln? Wo liegen die Unterlagen? Was soll mit den ETF-Anteilen passieren?
Wenn dein Depot noch klein ist, reicht oft eine saubere Übersicht plus erste Vollmachts- und Testamentprüfung. Wenn dein Depot sechsstellige Beträge erreicht oder Teil eines größeren Gesamtvermögens ist, solltest du professionell planen. Besonders bei Immobilien, Patchwork-Familien, unverheirateten Partnern, minderjährigen Kindern oder geplanten Schenkungen ist guter Rat deutlich günstiger als späterer Streit.
👉 Nutze den ETF-Sparplan-Rechner, um nicht nur dein Renditeziel, sondern auch deine spätere Nachlassgröße realistisch einzuschätzen. Ein Depot, das heute unscheinbar wirkt, kann in 30 Jahren der zentrale Vermögenswert deiner Familie sein.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Alle Berechnungen und Beispiele sind hypothetischer Natur und basieren auf vereinfachten Annahmen. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultiere einen zugelassenen Finanz- oder Steuerberater für individuelle Entscheidungen.
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