Freistellungsauftrag einrichten: Schritt-für-Schritt — Spare jährlich bis zu 280 € Steuern
Freistellungsauftrag einrichten in 15 Minuten: Schritt-für-Schritt Anleitung für alle ETF-Broker, optimale Aufteilung & bis zu 264 € Steuern sparen.

Freistellungsauftrag einrichten: Schritt-für-Schritt — Spare jährlich bis zu 280 € Steuern
Du sparst jeden Monat brav in deinen ETF-Sparplan ein — aber weißt du, ob du auch deinen Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet hast? Viele ETF-Anleger verschenken Jahr für Jahr Geld ans Finanzamt, obwohl sie es ganz legal behalten dürften.
Der Freistellungsauftrag ist eine der einfachsten Steuersparmöglichkeiten, die es in Deutschland gibt. Keine Steuererklärung nötig, kein Steuerberater, keine komplizierten Formulare. Trotzdem richten ihn erschreckend viele falsch oder gar nicht ein.
In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du den Freistellungsauftrag bei deinem ETF-Broker einrichtest, wie du ihn optimal auf mehrere Depots aufteilst und wie viel Geld dir das jedes Jahr bringt.
Was ist der Freistellungsauftrag überhaupt?
Bevor wir zu den Schritten kommen, kurz das Grundprinzip: In Deutschland musst du auf Kapitalerträge — also Gewinne aus ETF-Verkäufen, Dividenden und Ausschüttungen — 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen. Das macht zusammen etwa 26,375 % (ohne Kirchensteuer).
Der Freistellungsauftrag ist dein jährlicher Freibetrag: Bis zu 1.000 € Kapitalerträge bleiben komplett steuerfrei (Stand 2026). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sogar bis zu 2.000 €.
Kurze Rechenprobe: Du hast 1.000 € steuerpflichtige ETF-Gewinne im Jahr.
- Ohne Freistellungsauftrag: Du zahlst ~264 € Steuern
- Mit korrekt eingerichtetem Freistellungsauftrag: Du zahlst 0 €
Das ist Geld, das du für nichts weggibst — wenn du den Auftrag nicht einrichtest oder vergisst.
Jetzt berechnen → Wie viel Steuern zahlst du auf deine ETF-Gewinne?
Wer braucht einen Freistellungsauftrag?
Kurze Antwort: Jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und Kapitalerträge erzielt. Das bist du, wenn du:
- einen ETF-Sparplan bei einem deutschen Broker hast (Trade Republic, Scalable, DKB, ING, Comdirect usw.)
- ETF-Anteile verkaufst und Gewinn machst
- thesaurierende ETFs hältst (durch die Vorabpauschale entstehen jährlich steuerpflichtige Erträge)
- ausschüttende ETFs hältst und Dividenden erhältst
Hast du nur einen kleinen Sparplan mit wenigen Hundert Euro — brauchst du dir kurzfristig wenig Gedanken machen. Aber der Freistellungsauftrag kostet dich nichts, schadet nichts, und die Erträge wachsen mit dem Depot. Richte ihn jetzt ein, damit du es nicht vergisst.
Schritt-für-Schritt: Freistellungsauftrag einrichten
Schritt 1: Prüfe, wo du Depots hast
Mach eine Liste aller Konten und Depots, bei denen du Kapitalerträge erzielst. Das umfasst:
- ETF-Depot beim Neobroker (Trade Republic, Scalable, Justüin, Finanzen.net zero usw.)
- Depot bei deiner Direktbank (DKB, ING, Comdirect, Consorsbank usw.)
- Tagesgeldkonto oder Festgeld (auch Zinsen sind Kapitalerträge!)
- Bausparkassen-Zinsen (seltener, aber möglich)
Warum das wichtig ist: Du kannst deinen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € auf mehrere Banken aufteilen — aber der Gesamtbetrag aller erteilten Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht überschreiten.
Schritt 2: Schätze deine Erträge pro Depot
Bevor du den Betrag festlegst, schätze grob, wo du in diesem Jahr wie viele Kapitalerträge erwarten wirst.
Faustregel für ETF-Sparpläne:
- Vorabpauschale 2026: Auf ein Depot mit 10.000 € Depotwert entstehen ungefähr 220 € Vorabpauschale pro Jahr (Basiszins 3,20 %)
- Thesaurierende ETFs: Wenig laufende Ausschüttungen, dafür Vorabpauschale
- Ausschüttende ETFs: Dividendenerträge je nach ETF typisch 1–3 % p.a.
Beispiel: Du hast ein Depot bei Trade Republic mit 15.000 € Depotwert (MSCI World, thesaurierend) und ein Tagesgeldkonto bei der DKB mit 5.000 € zu 3 % Zinsen.
- Vorabpauschale (ETF): ~200 €
- Zinsen (Tagesgeld): 150 €
- Gesamt: ~350 €
Hier würdest du vielleicht 250 € zu Trade Republic und 150 € zu DKB legen — oder 350 € alles zu Trade Republic (wenn dort alle Erträge anfallen) und 0 € zu DKB.
Schritt 3: Freistellungsauftrag beim Broker einrichten
Die gute Nachricht: Fast alle deutschen Broker ermöglichen das online in wenigen Minuten. Hier die Wege bei den häufigsten Anbietern:
Trade Republic
- App öffnen → Profil (oben rechts)
- „Steuer & Steuerdokumente" → „Freistellungsauftrag"
- Betrag eingeben → bestätigen
- Done — gilt ab sofort, auch rückwirkend für das laufende Jahr
Scalable Capital
- Login → „Einstellungen" → „Steuer"
- „Freistellungsauftrag bearbeiten"
- Betrag eingeben → speichern
DKB
- Online-Banking → „Konten & Depots" → Depot auswählen
- „Services" → „Freistellungsauftrag"
- Formular ausfüllen → absenden (kann 1–2 Werktage dauern)
ING
- Online-Banking → „Service" → „Freistellungsauftrag"
- Betrag eingeben und bestätigen
Comdirect/Commerzbank
- Online-Banking → „Depot" → „Steuer & Freistellung"
- „Freistellungsauftrag ändern/einrichten"
Wichtig: Du brauchst deine Steueridentifikationsnummer (11-stellige Zahl, steht auf dem Einkommensteuerbescheid oder dem IdNr-Brief des Bundeszentralamts für Steuern). Ohne sie kann die Bank den Freistellungsauftrag nicht verarbeiten.
Schritt 4: Betrag optimal aufteilen
Hast du mehrere Depots, teile deinen Pauschbetrag von 1.000 € so auf, dass er dort sitzt, wo du tatsächlich Erträge erwartest.
Klassischer Fehler: 1.000 € bei der Hausbank eintragen (weil man das schon immer so gemacht hat) — aber 80 % der Erträge entstehen beim Neobroker. Dann zahlt man beim Neobroker unnötig Steuern, obwohl der Freibetrag bei der Hausbank ungenutzt bleibt.
Mein Tipp: Verteile etwas großzügiger als nötig bei dem Broker, wo die meisten Erträge entstehen. Ungenutzte Teile des Freibetrags verfallen zwar Ende des Jahres — aber das ist kein Bußgeld. Du verlierst nur den Steuervorteil für den Teil, den du nicht ausgeschöpft hast.
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Schritt 5: Jedes Jahr kurz prüfen
Der Freistellungsauftrag gilt meist unbefristet, solange du ihn nicht änderst oder widerrufst. Trotzdem lohnt sich eine kurze Jahresstart-Prüfung:
- Ist der Betrag noch passend? (Depot gewachsen → mehr Vorabpauschale)
- Hast du neue Depots eröffnet, die du berücksichtigen musst?
- Bist du verheiratet und hat sich an der Zusammenveranlagung etwas geändert?
Freistellungsauftrag und Vorabpauschale: Was viele nicht wissen
Seit der Investmentsteuerreform 2018 funktioniert die Besteuerung von thesaurierenden ETFs über die Vorabpauschale. Viele Anleger haben noch nie davon gehört — und zahlen deshalb im Januar eine Steuer, die sie überrascht.
Kurz erklärt: Die Vorabpauschale ist eine jährlich berechnete „Mindestbesteuerung" auf thesaurierende ETFs. Selbst wenn du keine Anteile verkaufst und nichts ausgeschüttet bekommst, entstehen steuerliche Erträge — und die Bank bucht automatisch Abgeltungssteuer von deinem Verrechnungskonto ab.
Konkret für 2026: Der Basiszins liegt bei 3,20 % (Stand 2026). Bei einem ETF mit 10.000 € Depotwert und einem Kursanstieg im Vorjahr entsteht eine Vorabpauschale von ungefähr 220 €, davon sind 30 % steuerfrei (Teilfreistellung). Der zu versteuernde Betrag liegt also bei ~155 €.
Was das für deinen Freistellungsauftrag bedeutet: Stelle sicher, dass du genug Freibetrag beim ETF-Broker hinterlegt hast, damit auch die Vorabpauschale davon gedeckt wird. Sonst bucht die Bank im Januar Steuern ab — und du bist überrascht.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag einrichte?
Richtest du keinen Freistellungsauftrag ein (oder einen über 0 €), zieht dein Broker automatisch 26,375 % Steuern von jedem Ertrag ab. Das Geld wandert direkt ans Finanzamt.
Du kannst die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern — aber das kostet Zeit und Aufwand. Warum also nicht einfach jetzt den Auftrag einrichten?
Die einzige Ausnahme: Wenn deine Gesamteinkünfte so niedrig sind, dass du ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegst (2026: 11.784 €), kannst du mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt komplett steuerfrei Kapitalerträge erzielen — auch über 1.000 €. Das gilt häufig für Studenten, Rentner mit geringer Rente oder Kinder mit eigenem Depot.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: Der doppelte Freibetrag
Falls du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und gemeinsam veranlagt wirst: Euer gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag beträgt 2.000 € pro Jahr.
Ihr könnt den Betrag frei aufteilen — auch auf verschiedene Depots beider Partner. Typische Aufteilung:
- Partner A hat Depot mit höherem Depotwert → 1.200 € dort eintragen
- Partner B hat kleineres Depot + Tagesgeld → 800 € aufteilen
Wichtig: Beide müssen bei den jeweiligen Banken den Freistellungsauftrag einrichten und dürfen zusammen maximal 2.000 € vergeben.
Freistellungsauftrag vs. Steuererklärung: Was ist einfacher?
Kurze Antwort: Der Freistellungsauftrag ist immer einfacher.
Die Alternative — keinen Auftrag einrichten und die Steuern per Anlage KAP zurückfordern — macht Sinn, wenn du:
- einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hast (sehr niedriges Einkommen)
- sowieso eine Steuererklärung abgibst
- den Günstigerprüfungsantrag stellen willst
Für die meisten ETF-Sparer mit normalem Einkommen gilt: Freistellungsauftrag einrichten, fertig. Die Steuer fällt gar nicht erst an — keine Rückforderung nötig.
Rechenbeispiel: Was bringt der Freistellungsauftrag konkret?
Angenommen, du sparst seit 5 Jahren monatlich 200 € in den MSCI World (thesaurierend). Dein Depotwert ist auf ca. 14.000 € angewachsen.
Jährliche Erträge (geschätzt):
| Quelle | Betrag |
|---|---|
| Vorabpauschale (nach Teilfreistellung) | ~220 € |
| Kursgewinne beim Rebalancing | ~60 € |
| Gesamt | ~280 € |
Mit Freistellungsauftrag (280 € freigegeben): - Steuern: 0 € - Du behältst: 280 €
Ohne Freistellungsauftrag: - Abgeltungssteuer: 280 € × 26,375 % = ~74 € - Du behältst: 206 €
Über 20 Jahre summiert sich das — vor allem weil der Vorteil jedes Jahr anfällt und du das ersparte Geld weiter investierst.
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FAQ: Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend einrichten?
Ja! Innerhalb desselben Kalenderjahres gilt er rückwirkend. Richtest du ihn im Oktober ein, werden Erträge aus dem gesamten Jahr berücksichtigt (soweit noch nicht versteuert). Bereits abgezogene Steuern bekommst du über die Steuererklärung zurück.
Was passiert, wenn ich meinen Freibetrag überschreite?
Erträge über den freigestellten Betrag werden automatisch besteuert. Die Bank führt die Steuer direkt ab — du musst nichts weiter tun, es sei denn, du willst per Steuererklärung nachträglich etwas optimieren.
Kann ich den Freistellungsauftrag jederzeit ändern?
Ja, du kannst ihn jederzeit erhöhen, verringern oder auf null setzen. Widerruf ist ebenfalls jederzeit möglich. Die meisten Broker ermöglichen das sofort online.
Was ist, wenn meine Bank keinen Online-Freistellungsauftrag anbietet?
Dann gibt es meist ein PDF-Formular zum Download, das du ausgefüllt einsendest. Das dauert etwas länger, klappt aber genauso.
Verfällt der Freistellungsauftrag, wenn ich ihn nicht ausschöpfe?
Der nicht ausgeschöpfte Teil des Freibetrags verfällt zum Jahresende. Er wird nicht auf das nächste Jahr übertragen. Das ist aber kein Problem — du verlierst nur den Steuervorteil für die nicht genutzten Euros, bekommst aber keine Nachteile.
Ich bin Kirchenmitglied — ändert das etwas?
Wenn du Kirchensteuer zahlst, solltest du deinem Broker das mitteilen. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der Abgeltungssteuer. Der Freistellungsauftrag gilt trotzdem — die Kirchensteuer fällt erst ab dem Betrag an, der über den Freibetrag hinausgeht.
Fazit: 15 Minuten Aufwand, jährlicher Steuergewinn
Der Freistellungsauftrag ist einer der wenigen Steuertipps, bei denen kein Wenn und Aber existiert: Richte ihn ein, sobald du dein erstes Depot eröffnest. Es dauert 15 Minuten, kostet nichts und bringt dir bis zu 264 € pro Jahr — legal, unkompliziert, dauerhaft.
Zusammenfassung in drei Punkten:
- Betrag festlegen: Bis zu 1.000 € (Singles) oder 2.000 € (Ehepaare) pro Jahr
- Beim Broker eintragen: Online in wenigen Minuten, gilt rückwirkend für das laufende Jahr
- Jährlich kurz prüfen: Passt der Betrag noch zu deinem Depot und deinen Erträgen?
Willst du wissen, wie viel Kapitalertragsteuer du dieses Jahr auf deinen ETF-Sparplan zahlen würdest — mit und ohne Freistellungsauftrag?
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Freistellungsauftrag und ETF-Depot für Kinder: Was du wissen musst
Viele Eltern legen frühzeitig ein ETF-Depot für ihre Kinder an — eine der sinnvollsten Entscheidungen überhaupt, wenn man die Kraft des langen Anlagehorizonts nutzt. Aber auch hier gilt: Der Freistellungsauftrag gehört von Anfang an dazu.
Das Besondere bei Kinder-Depots:
Kinder haben denselben Sparer-Pauschbetrag wie Erwachsene: 1.000 € pro Jahr. Da Kinder in der Regel kein oder sehr geringes Einkommen haben, können sie zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen.
Mit einer NV-Bescheinigung bleiben nicht nur 1.000 €, sondern alle Kapitalerträge des Kindes steuerfrei — solange das Gesamteinkommen des Kindes unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt (2026: 11.784 €). Das ist bei Kindern fast immer der Fall.
Schritt-für-Schritt für Kinder-Depots:
- ETF-Depot auf den Namen des Kindes eröffnen (Elternteil als gesetzlicher Vertreter)
- Zunächst normalen Freistellungsauftrag (1.000 €) einrichten
- Beim Finanzamt NV-Bescheinigung für das Kind beantragen (Formular NV 1 A)
- NV-Bescheinigung beim Broker einreichen → ab sofort alle Erträge steuerfrei
Wichtig: Beim Bankwechsel oder Depotwechsel erlischt die NV-Bescheinigung nicht automatisch. Du musst sie dem neuen Broker vorlegen.
Freistellungsauftrag: Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest
Nach meiner Erfahrung machen die meisten Anleger diese Fehler — alle leicht zu vermeiden:
Fehler 1: Freibetrag komplett bei der Hausbank
Du hast 500 € Freibetrag bei der Sparkasse (weil du da schon ewig Girokunde bist) und 500 € bei Trade Republic. Deine ETF-Erträge entstehen aber fast ausschließlich bei Trade Republic. Ergebnis: Du zahlst unnötig Steuern bei Trade Republic, obwohl der Freibetrag bei der Sparkasse ungenutzt bleibt.
Lösung: Erträge tracken, Freibetrag dorthin verschieben, wo die Erträge anfallen.
Fehler 2: Vergessen nach Brokerwechsel
Du wechselst von Comdirect zu Scalable — und vergisst, den neuen Freistellungsauftrag einzurichten. Bei Scalable läuft dann alles ohne Freibetrag.
Lösung: Checkliste beim Brokerwechsel: neues Depot eröffnen → sofort Freistellungsauftrag einrichten → dann erst übertragen.
Fehler 3: Mehr als 1.000 € insgesamt vergeben
Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Freistellungsaufträge ab. Gibst du bei verschiedenen Banken insgesamt mehr als 1.000 € an, wirst du vom Finanzamt aufgefordert, die Diskrepanz aufzuklären. Kann zu Nachzahlungen und Zinsen führen.
Lösung: Notiere dir, wo du welchen Betrag hinterlegt hast. Die meisten Broker zeigen dir deine aktuell erteilten Freistellungsaufträge im Online-Banking an.
Fehler 4: Freistellungsauftrag ≠ Steuererklärung
Manche Anleger denken, wenn sie einen Freistellungsauftrag haben, brauchen sie keine Steuererklärung mehr abzugeben. Das ist nur teilweise richtig. Den Freistellungsauftrag brauchst du zusätzlich zur Steuererklärung (wenn du sowieso eine machst) — nicht stattdessen.
Fehler 5: Kirche vergessen
Bist du kirchensteuerpflichtig und hast das deiner Bank nicht mitgeteilt, zahlt die Bank am Jahresende möglicherweise Kirchensteuer nach. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt den Banken mit, ob du kirchensteuerpflichtig bist — aber nur, wenn du die Abfrage nicht gesperrt hast.
Sparerpauschbetrag-Geschichte: Warum 1.000 €?
Kleiner Exkurs für alle, die sich fragen, wie es zu dieser Zahl kam:
Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer auf 801 € für Singles und 1.602 € für Ehepaare festgelegt. Ab 2023 wurde er auf 1.000 € bzw. 2.000 € erhöht — eine langjährig geforderte Anpassung an die Inflation.
Zum Vergleich: In anderen Ländern wie dem UK gibt es ebenfalls Kapitalertragsfreibeträge, die aber in den letzten Jahren deutlich reduziert wurden (von 12.300 £ auf aktuell 3.000 £). In Deutschland ist der Freibetrag im europäischen Vergleich solide — aber nicht üppig.
Wie wirkt der Freistellungsauftrag über Jahrzehnte?
Lass uns das langfristig durchrechnen. Angenommen:
- Du sparst ab heute 200 € pro Monat in den MSCI World
- Durchschnittliche Rendite: 7 % p.a.
- Du nutzt den Freistellungsauftrag jedes Jahr vollständig aus
Nach 10 Jahren: Depotwert ~34.000 €. Jährliche Vorabpauschale und mögliche Gewinne: ~500–600 €. Der Freibetrag deckt einen guten Teil davon ab.
Nach 20 Jahren: Depotwert ~100.000 €. Jährliche steuerpflichtige Erträge steigen. Ab diesem Punkt ist der Freibetrag von 1.000 € ausgeschöpft — aber du hast 20 Jahre lang Steuern gespart.
Kumuliert über 20 Jahre: Durch den Freistellungsauftrag hast du vermutlich 3.000–4.000 € Steuern gespart — Geld, das weiter investiert war und mit 7 % p.a. gewachsen ist.
Das ist der Compound-Effekt des Steuersparens: nicht nur die Steuer selbst, sondern auch die Rendite auf das Geld, das du nicht ans Finanzamt gezahlt hast.
Jetzt berechnen → Wie viel wächst dein Depot in 20 Jahren mit vollem Freistellungsauftrag?
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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