Vorabpauschale 2026 berechnen: was ETF-Sparer jetzt prüfen müssen
Vorabpauschale 2026 berechnen: Basiszins 3,20 %, Freistellungsauftrag, ETF-Beispiele, Steuerformel und Checkliste für deine Planung ohne Steuerstress.

Die Vorabpauschale ist für viele ETF-Sparer der unangenehmste Steuertermin des Jahres: Sie taucht nicht auf dem Depotauszug als echte Auszahlung auf, kann aber trotzdem Anfang 2027 für das Steuerjahr 2026 vom Verrechnungskonto abgebucht werden. Genau deshalb lohnt es sich, sie nicht erst dann anzuschauen, wenn der Broker die Buchung ausführt. Wenn du 2026 einen thesaurierenden Aktien-ETF im Depot hast, kannst du schon heute überschlagen, ob überhaupt eine Steuer anfällt, wie hoch sie ungefähr ausfallen kann und ob dein Freistellungsauftrag richtig verteilt ist.
Wichtig ist dabei: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Strafsteuer. Sie ist eine vorgezogene Besteuerung eines fiktiven Mindestertrags. Später beim Verkauf wird sie auf den steuerpflichtigen Gewinn angerechnet, damit dieselben Erträge nicht doppelt besteuert werden. Trotzdem kann sie Liquidität kosten, weil die Steuer abgebucht wird, obwohl kein Geld an dich ausgeschüttet wurde. Dieser Artikel zeigt dir in Du-Form und mit konkreten Zahlen, wie die Berechnung für 2026 funktioniert, welche Werte verbindlich sind und wie du mit wenigen Schritten prüfst, ob dein ETF-Sparplan sauber aufgestellt ist.
Kurzfassung: Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 %. Der Basisertrag wird mit Fondswert zu Jahresanfang × 0,70 × Basiszins berechnet. Die Vorabpauschale ist höchstens so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs. Bei Aktien-ETFs bleiben wegen der 30 % Teilfreistellung nur 70 % der Erträge steuerlich relevant; daraus ergibt sich bei Kapitalertragsteuer und Soli ein effektiver Satz von 18,4625 % auf den vorabpauschalenrelevanten Aktien-ETF-Ertrag, sofern kein Freistellungsauftrag greift.
Prüfe mit dem ETF-Sparplan-Rechner, wie sich deine monatliche Sparrate langfristig entwickeln kann. Die Vorabpauschale ist nur ein Steuerbaustein; entscheidend bleibt, dass dein Sparplan dauerhaft zur Sparrate, Laufzeit und Risikotoleranz passt.
Was ist die Vorabpauschale überhaupt?
Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende Fonds und ETFs. Thesaurierend bedeutet: Erträge werden im Fonds wieder angelegt, statt an dich ausgeschüttet zu werden. Ohne Vorabpauschale würdest du viele Jahre lang gar keine laufende Steuer auf diese Erträge zahlen und erst beim Verkauf besteuert werden. Der Gesetzgeber will aber einen Mindestanteil laufend erfassen. Deshalb wird ein pauschaler Ertrag ermittelt, der sich am Basiszins orientiert.
Für dich fühlt sich das zunächst ungewohnt an, weil dein ETF keine Dividende überweist. Der Broker berechnet trotzdem einen steuerlichen Betrag und zieht darauf gegebenenfalls Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und bei Kirchensteuerpflicht zusätzlich Kirchensteuer ein. Die Abbuchung erfolgt typischerweise Anfang des Folgejahres, also Anfang 2027 für das Jahr 2026. Hast du einen ausreichenden Freistellungsauftrag oder verrechenbare Verluste, kann die Steuer ganz oder teilweise entfallen.
Die Vorabpauschale hat drei wichtige Grenzen. Erstens kann sie nicht negativ sein. Zweitens darf sie den tatsächlichen Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr nicht übersteigen. Drittens wird bei Aktien-ETFs die Teilfreistellung berücksichtigt. Ein thesaurierender Welt-ETF, der im Jahr 2026 fällt oder kaum steigt, kann deshalb trotz Basiszins keine oder nur eine sehr geringe Vorabpauschale auslösen.
Die verbindlichen Werte für 2026
Für das Steuerjahr 2026 solltest du mit diesen Steuerwerten rechnen:
| Wert | 2026-Regel | Bedeutung für dich |
|---|---|---|
| Basiszins | 3,20 % | Ausgangswert für den Basisertrag |
| Kapitalertragsteuer + Soli | 26,375% | 25% Kapitalertragsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | 30% | Nur 70% des Ertrags sind steuerpflichtig |
| Effektiver Steuersatz Aktien-ETF | 18,4625% | 26,375% × 0,70 |
| Sparerpauschbetrag | €1.000 | Seit 2023, nicht mehr €801 |
| Kirchensteuer | 8% oder 9% auf KeSt | Effektiv ca. 27,82% oder 27,99% vor Teilfreistellung |
Der Basiszins ist der Punkt, an dem viele ältere Artikel und Tabellen falsch werden. Für 2026 gilt 3,20 %. Werte wie 2,0 % oder 2,55 % gehören nicht in eine aktuelle Berechnung. Ebenso wichtig: Der Freistellungsauftrag beträgt €1.000 pro Person. Wenn du verheiratet oder verpartnert bist und gemeinsam veranlagt wirst, kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag entsprechend höher sein; in diesem Artikel rechnen wir zur Vereinfachung mit einer Einzelperson.
Die Formel Schritt für Schritt
Die Grundformel lautet:
- Basisertrag = Fondswert zu Jahresanfang × 0,70 × Basiszins
- Vorabpauschale = min(Basisertrag, tatsächlicher Wertzuwachs)
- Steuerpflichtig = max(0, Vorabpauschale − anteiliger Freistellungsauftrag)
Für einen Aktien-ETF kommt anschließend die Teilfreistellung ins Spiel. In vielen Brokerabrechnungen wird sie technisch innerhalb der Steuerberechnung abgebildet. Für dein Überschlagsgefühl kannst du dir merken: Auf einen Aktien-ETF-Ertrag wirkt die Kombination aus 30 % Teilfreistellung und 26,375% Kapitalertragsteuer inklusive Soli wie ungefähr 18,4625% Steuer, solange keine Kirchensteuer und kein Freistellungsauftrag berücksichtigt werden.
Entscheidend ist außerdem der tatsächliche Wertzuwachs. Wenn dein ETF zum Jahresanfang 20.000 € wert war und am Jahresende nach Käufen, Verkäufen und Wertentwicklung nur einen sehr kleinen positiven Ertrag zeigt, kann die Vorabpauschale nicht beliebig hoch sein. Sie ist eine Mindestbesteuerung, aber sie ignoriert die reale Entwicklung nicht vollständig.
Beispiel 1: 20.000 € im thesaurierenden Welt-ETF
Angenommen, dein Depot enthält zum Jahresanfang 2026 einen thesaurierenden Aktien-Welt-ETF im Wert von 20.000 €. Der ETF steigt im Jahr um mehr als den Basisertrag, sodass der Basisertrag die relevante Obergrenze bleibt. Dann sieht die Rechnung so aus:
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Fondswert Jahresanfang | 20.000 € | 20.000 € |
| Basisertrag | 20.000 € × 0,70 × 3,20 % | 448 € |
| Tatsächlicher Wertzuwachs | höher als 448 € | Grenze greift nicht |
| Vorabpauschale | min(448 €, höherer Wertzuwachs) | 448 € |
| Steuer ohne Freistellungsauftrag, Aktien-ETF grob | 448 € × 18,4625% | ca. 83 € |
Wenn dein Freistellungsauftrag noch mindestens 448 € frei hat, wird auf diese Vorabpauschale keine Steuer abgebucht. Ist der Freistellungsauftrag bereits durch Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge verbraucht, solltest du grob mit rund 83 € Steuer rechnen. Mit Kirchensteuer kann der Betrag etwas höher liegen.
Das Beispiel zeigt auch, warum die Vorabpauschale bei kleinen Depots oft weniger dramatisch ist, als sie klingt. Sie kann nerven, aber sie ist bei breit gestreuten Aktien-ETFs meist kein Grund, den Sparplan zu stoppen. Wichtiger ist, dass dein Verrechnungskonto Anfang des Folgejahres ausreichend gedeckt ist.
Beispiel 2: 50.000 € Depot und teilweise genutzter Freistellungsauftrag
Jetzt nehmen wir ein größeres Depot: 50.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF zu Jahresbeginn. Der tatsächliche Wertzuwachs liegt wieder über dem Basisertrag.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 50.000 € × 0,70 × 3,20 % | 1.120 € |
| Freier Sparerpauschbetrag | Beispiel | 400 € |
| Steuerpflichtige Vorabpauschale vor Teilfreistellungslogik | 1.120 € − 400 € | 720 € |
| Näherungssteuer Aktien-ETF | 720 € × 18,4625% | ca. 133 € |
In der Praxis kann die Brokerabrechnung im Detail anders aussehen, weil Freistellungsauftrag, Teilfreistellung und Verlusttöpfe nach den steuerlichen Regeln technisch verarbeitet werden. Für deine Planung reicht die Näherung aber gut aus: Je größer das Depot und je stärker der Freistellungsauftrag bereits genutzt ist, desto eher solltest du Anfang des Folgejahres mit einer Abbuchung rechnen.
Warum der tatsächliche Wertzuwachs so wichtig ist
Viele überschlagen die Vorabpauschale nur über den Basiszins und erschrecken dann unnötig. Die Formel enthält aber ausdrücklich die Begrenzung auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Fällt dein ETF im Jahr 2026 oder liegt er zum Jahresende nur knapp über dem Jahresanfangswert, kann die Vorabpauschale geringer ausfallen oder komplett entfallen.
Beispiel: Dein ETF steht am Jahresanfang bei 30.000 €. Der rechnerische Basisertrag beträgt 30.000 € × 0,70 × 3,20 % = 672 €. Wenn der Fonds im Kalenderjahr aber nur um 200 € steigt, kann die Vorabpauschale nicht 672 € betragen. Sie wird auf 200 € begrenzt. Wenn der Fonds im Minus steht, gibt es keine positive Vorabpauschale.
Diese Begrenzung ist wichtig für Krisenjahre. Sie verhindert nicht jede Steuerwirkung, aber sie koppelt die Vorabpauschale an eine positive Wertentwicklung. Genau deshalb solltest du nicht pauschal sagen: „Basiszins hoch, also wird es teuer.“ Richtig ist: Ein höherer Basiszins erhöht den möglichen Basisertrag, doch die tatsächliche Fondsentwicklung und dein Freistellungsauftrag entscheiden mit.
Was passiert mit Sparplänen während des Jahres?
Bei Sparplänen wird es in der Detailrechnung komplexer, weil du nicht den gesamten Betrag seit Jahresanfang hältst. Monatsraten, Ausschüttungen, Anteilsbruchteile und unterjährige Käufe werden vom Broker berücksichtigt. Für deinen eigenen Überschlag ist der Bestand zum Jahresanfang aber der wichtigste Ausgangspunkt. Neue Käufe im laufenden Jahr wirken nicht so, als wären sie bereits zwölf Monate investiert gewesen.
Das ist beruhigend, wenn du gerade erst mit einem Sparplan beginnst. Wer im Januar mit 100 € oder 200 € monatlich startet, hat noch kein großes Anfangsdepot und wird für 2026 in vielen Fällen keine dramatische Vorabpauschale sehen. Der steuerliche Effekt wächst mit der Depotgröße. Langfristig ist das sogar ein gutes Problem: Wenn die Vorabpauschale spürbar wird, hast du bereits Vermögen aufgebaut.
Für die langfristige Planung zählt trotzdem die Sparrate. Die Steuerplanung ist wichtig, ersetzt aber nicht den konsequenten Vermögensaufbau. Rechne Projektionen immer mit deiner konkreten Sparrate, Laufzeit und einer realistischen historischen Renditeannahme durch, statt pauschale Depotziele zu übernehmen.
Rechne deine eigene Sparrate im Sparplan-Rechner durch und vergleiche 100 €, 200 € oder 500 € monatlich. Nutze dabei realistische Renditeannahmen und plane Steuern als Reibung ein, nicht als Hauptstrategie.
Thesaurierer oder Ausschütter: was ist 2026 steuerlich praktischer?
Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs. Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden aus, die direkt besteuert werden können. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Ausschütter steuerlich besser sind. Sie machen die Steuer nur sichtbarer. Du erhältst Geld, der Broker führt darauf Steuer ab oder nutzt deinen Freistellungsauftrag, und du musst entscheiden, ob du die Ausschüttung wieder anlegst.
Thesaurierer sind für viele Sparplan-Anleger bequemer, weil Erträge automatisch im Fonds bleiben. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass trotzdem ein Teil laufend steuerlich erfasst wird. Der Unterschied ist also weniger „Steuer oder keine Steuer“, sondern eher „automatisch im Fonds behalten mit möglicher Vorabpauschale“ versus „Ausschüttung erhalten, Steuer direkt sehen und Wiederanlage organisieren“.
Wenn du deinen Freistellungsauftrag gezielt nutzen willst, können Ausschütter psychologisch angenehm sein. Wenn du möglichst wenig manuell tun möchtest, passt ein Thesaurierer oft besser. Steuerlich solltest du aber keine Entscheidung allein an der Vorabpauschale festmachen. Entscheidend sind Gesamtkosten, Index, Fondsdomizil, Tracking-Qualität und ob der ETF zu deinem Portfolio passt.
So prüfst du deinen Freistellungsauftrag
Der einfachste Hebel gegen unnötige Abbuchungen ist ein korrekt verteilter Freistellungsauftrag. Prüfe dazu vier Dinge:
- Wie viel deines Sparerpauschbetrags ist schon verplant? Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen nutzen denselben Topf.
- Bei welchem Broker liegt dein größtes thesaurierendes Depot? Dort kann die Vorabpauschale am ehesten relevant werden.
- Ist der Freistellungsauftrag realistisch verteilt? Ein alter Auftrag bei einer kaum genutzten Bank hilft dir wenig.
- Hast du mehrere Depots? Dann verteile den Pauschbetrag bewusst statt nach Bauchgefühl.
Für 2026 beträgt der Sparerpauschbetrag €1.000 pro Person. Wenn du zum Beispiel 600 € Zinserträge aus Tagesgeld erwartest und zusätzlich einen großen thesaurierenden ETF hältst, kann es sinnvoll sein, nicht den gesamten Auftrag beim Tagesgeldkonto zu parken. Umgekehrt brauchst du bei kleinen ETF-Beständen vielleicht noch keinen großen Auftrag beim Broker.
Liquidität: Verrechnungskonto nicht vergessen
Die Vorabpauschale kann Anfang des Folgejahres abgebucht werden. Wenn dein Verrechnungskonto leer ist, kann der Broker dich zur Einzahlung auffordern oder in ungünstigen Fällen organisatorischen Aufwand erzeugen. Das ist leicht vermeidbar. Halte zum Jahreswechsel eine kleine Reserve auf dem Verrechnungskonto oder auf einem schnell verfügbaren Tagesgeldkonto bereit.
Eine einfache Daumenregel: Wenn dein thesaurierendes Aktien-ETF-Depot deutlich über 25.000 € liegt und dein Freistellungsauftrag bereits anderweitig genutzt ist, plane einen niedrigen dreistelligen Betrag als mögliche Steuerliquidität ein. Bei sehr großen Depots entsprechend mehr. Das ist keine exakte Steuerberatung, aber ein praktischer Puffer.
Wichtig: Verkaufe nicht hektisch ETF-Anteile nur wegen der Vorabpauschale. Ein Verkauf kann selbst steuerliche Folgen auslösen und stört deinen langfristigen Plan. Besser ist, Liquidität rechtzeitig klein und unspektakulär bereitzuhalten.
Typische Fehler bei der Vorabpauschale 2026
Fehler 1: Mit alten Basiszinsen rechnen
Für 2026 gilt 3,20 %. Wenn du Rechner, Tabellen oder Blogposts mit anderen Basiszinsen nutzt, prüfe das Datum. Schon kleine Abweichungen verändern bei größeren Depots den Steuerbetrag spürbar.
Fehler 2: Den Freistellungsauftrag vergessen
Viele Beispielrechnungen zeigen die Steuer vor Freistellungsauftrag. In der Realität reduziert ein freier Sparerpauschbetrag die Belastung. Bei kleineren Depots kann er die Steuer vollständig neutralisieren.
Fehler 3: Vorabpauschale mit echter Auszahlung verwechseln
Bei thesaurierenden ETFs bekommst du kein Geld ausgezahlt. Die Steuer kann trotzdem abgebucht werden. Plane deshalb Liquidität ein, statt überrascht zu sein.
Fehler 4: Aus Steuergründen das Portfolio verbiegen
Ein guter Welt-ETF bleibt nicht automatisch schlechter, nur weil die Vorabpauschale anfällt. Steuern sind wichtig, aber sie sollten nicht der einzige Grund sein, von einer klaren Anlagestrategie abzuweichen.
Einordnung für verschiedene Depotgrößen
| Depotwert zu Jahresanfang | Basisertrag bei 3,20 % | Grobe Steuer Aktien-ETF ohne freien Pauschbetrag |
|---|---|---|
| 10.000 € | 224 € | ca. 41 € |
| 25.000 € | 560 € | ca. 103 € |
| 50.000 € | 1.120 € | ca. 207 € |
| 100.000 € | 2.240 € | ca. 414 € |
Diese Tabelle unterstellt, dass der tatsächliche Wertzuwachs mindestens so hoch ist wie der Basisertrag und kein Freistellungsauftrag mehr verfügbar ist. Sie ist also eher ein Planungsrahmen als eine Prognose. Wenn dein ETF weniger steigt, fällt die Vorabpauschale niedriger aus. Wenn dein Pauschbetrag frei ist, reduziert sich die Steuer.
Welche ETFs sind besonders betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich Investmentfonds, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für typische ETF-Sparer stehen thesaurierende Aktien-ETFs im Mittelpunkt. Beispiele aus gängigen Weltportfolios sind etwa der Vanguard FTSE All-World Accumulating (VWCE, ISIN IE00BK5BQT80, TER 0,19%), ein iShares Core MSCI World (ISIN IE00B4L5Y983, TER 0,20%) oder ein Xtrackers MSCI World (ISIN IE00BJ0KDQ92, TER 0,12%). Die genannten TER-Werte sind Kostenkennzahlen der Fonds und ändern nichts an der Steuerformel, helfen aber bei der Gesamtauswahl.
Ausschüttende Varianten wie der Vanguard FTSE All-World Distributing (VWRL, ISIN IE00B3RBWM25, TER 0,19%) funktionieren anders, weil Ausschüttungen laufend zufließen. Trotzdem können auch dort steuerliche Detailfragen entstehen. Wichtig ist vor allem, dass du VWCE und VWRL nicht verwechselst: VWCE ist thesaurierend, VWRL ausschüttend. Beide enthalten Large und Mid Caps aus Industrie- und Schwellenländern, aber keine Small Caps.
Praktische Checkliste für Ende 2026
Wenn du die Vorabpauschale 2026 sauber vorbereiten willst, geh so vor:
- Notiere den Depotwert deiner thesaurierenden Fonds zu Jahresanfang 2026.
- Prüfe, ob dein ETF im Jahresverlauf positiv gelaufen ist.
- Überschlage den Basisertrag mit 0,70 × 3,20 %.
- Ziehe gedanklich deinen noch freien Freistellungsauftrag ab.
- Plane für den Rest grob mit 18,4625% Steuer bei Aktien-ETFs ohne Kirchensteuer.
- Halte Anfang 2027 ausreichend Geld auf dem Verrechnungskonto bereit.
- Vergleiche die Brokerabrechnung später mit deinem Überschlag.
Diese Checkliste ersetzt keine Steuerberatung, aber sie verhindert die häufigsten Überraschungen. Vor allem erkennst du früh, ob der Betrag wahrscheinlich bei null, niedrig zweistellig, dreistellig oder deutlich höher liegt.
Wie du die Vorabpauschale in deine Sparplan-Strategie einbaust
Die beste Reaktion auf die Vorabpauschale ist meistens nicht Aktionismus, sondern Planung. Wenn dein ETF-Sparplan langfristig sinnvoll ist, bleibt er sinnvoll. Die Steuer ändert nichts daran, dass breit gestreute Aktien-ETFs über lange Zeiträume historisch attraktive Renditen geliefert haben, allerdings ohne Garantie. Die Vorabpauschale ist eher ein Verwaltungsthema: Freistellungsauftrag, Liquidität und Verständnis der Abrechnung.
Nutze den Jahreswechsel als Anlass, dein Portfolio insgesamt zu prüfen. Passt deine Sparrate noch? Ist dein Notgroschen getrennt vom Depot? Sind TER, Index und Brokerkosten weiterhin angemessen? Wenn du wegen einer überschaubaren Steuerabbuchung den Sparplan stoppst, kann der langfristige Schaden größer sein als die Steuer selbst.
Starte im ETF-Sparplan-Rechner mit deiner aktuellen Rate und teste anschließend eine Erhöhung um 25 €, 50 € oder 100 €. So siehst du, welche Stellschraube wirklich zählt: nicht die perfekte Steuerakrobatik, sondern Zeit im Markt, niedrige Kosten und eine Sparrate, die du durchhältst.
FAQ zur Vorabpauschale 2026
Muss ich die Vorabpauschale selbst ans Finanzamt überweisen?
In der Regel nein, wenn dein Depot bei einem deutschen Broker liegt. Der Broker berechnet die Vorabpauschale und führt die Steuer automatisch ab, soweit Steuer anfällt und keine Freistellung greift. Bei ausländischen Brokern kann mehr Eigenarbeit nötig sein.
Wird die Vorabpauschale doppelt besteuert?
Nein, sie wird beim späteren Verkauf berücksichtigt. Sie ist eine vorgezogene Besteuerung. Wichtig ist, Abrechnungen aufzubewahren und bei ausländischen Brokern sauber zu dokumentieren.
Fällt die Vorabpauschale auch bei Verlusten an?
Wenn der Fonds im maßgeblichen Zeitraum keinen positiven Wertzuwachs hat, wird die Vorabpauschale durch die Wertzuwachsgrenze reduziert oder entfällt. Sie kann nicht einfach losgelöst von der Wertentwicklung beliebig erhoben werden.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für die Vorabpauschale?
Ja. Ein verfügbarer Freistellungsauftrag kann die steuerliche Belastung reduzieren oder vollständig vermeiden. Der Pauschbetrag beträgt 2026 weiterhin €1.000 pro Person.
Sollte ich wegen der Vorabpauschale auf ausschüttende ETFs wechseln?
Nicht automatisch. Ausschütter machen laufende Erträge sichtbarer, lösen aber ebenfalls Steuerfragen aus. Entscheide nach Strategie, Kosten, Index, Komfort und Wiederanlage. Die Vorabpauschale allein ist selten ein guter Wechselgrund.
Wie hoch ist die Steuer bei einem Aktien-ETF ungefähr?
Ohne freien Pauschbetrag und ohne Kirchensteuer kannst du für Aktien-ETFs grob mit 18,4625% auf den relevanten vorabpauschalenbezogenen Betrag rechnen. Das ergibt sich aus 26,375% Kapitalertragsteuer inklusive Soli und 30% Teilfreistellung.
Fazit: 2026 prüfen, aber nicht verrückt machen
Die Vorabpauschale 2026 ist wichtig, weil der Basiszins mit 3,20 % einen relevanten Basisertrag erzeugen kann. Trotzdem ist sie kein Grund zur Panik. Sie wird durch den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt, durch den Freistellungsauftrag reduziert und später beim Verkauf berücksichtigt. Für die meisten ETF-Sparer ist sie ein Thema für saubere Planung, nicht für hektische Portfolio-Umbauten.
Wenn du ein größeres thesaurierendes ETF-Depot hast, prüfe jetzt deinen Freistellungsauftrag und halte Anfang 2027 etwas Liquidität bereit. Wenn du erst mit dem Sparplan beginnst, konzentriere dich stärker auf Sparrate, Kosten und Laufzeit. Genau dort entsteht langfristig der Vermögensaufbau.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Alle Berechnungen und Beispiele sind hypothetischer Natur und basieren auf vereinfachten Annahmen. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultiere einen zugelassenen Finanz- oder Steuerberater für individuelle Entscheidungen.
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