Vorabpauschale 2026: Berechnung, Basiszins und Auswirkung auf deinen Sparplan
Vorabpauschale 2026: Basiszins steigt auf 3,20 %. Vollständige Formel, Rechenbeispiele, wann du nichts zahlst und wie die Anrechnung beim Verkauf funktioniert.

Was ist die Vorabpauschale?
Wer in thesaurierende ETFs investiert, kennt das Prinzip: Keine Ausschüttungen, alles wird reinvestiert, Steuern fallen erst beim Verkauf an — oder zumindest fast. Denn der Staat hat mit der Vorabpauschale eine jährliche Mindestbesteuerung eingeführt, die seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt.
Die Idee dahinter: Thesaurierende ETFs sollen steuerlich nicht dauerhaft bessergestellt sein als ausschüttende. Statt also komplett auf Steuern zu verzichten, bis du verkaufst, wird jedes Jahr ein kleiner Betrag vorab besteuert — daher der Name.
Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer. Was du jetzt zahlst, wird dir beim späteren Verkauf angerechnet. Du zahlst insgesamt nicht mehr, sondern früher einen Teil davon.
Vorabpauschale 2026: Der neue Basiszins
Die Höhe der Vorabpauschale hängt maßgeblich vom Basiszins ab, den das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich neu veröffentlicht. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 % — leicht gestiegen gegenüber 2,53 % im Jahr 2025 (BMF-Schreiben vom 10.01.2026).
| Jahr | Basiszins | Auswirkung |
|---|---|---|
| 2024 | 2,29 % | Nach EZB-Erhöhungsphase gesunken |
| 2025 | 2,53 % | Wieder leicht gestiegen |
| 2026 | 3,20 % | Deutlicher Anstieg — Bundesanleihen-Renditen zogen an |
Ein höherer Basiszins bedeutet: Du zahlst 2026 etwas mehr Vorabpauschale als in den Vorjahren. Für viele Anleger bleibt der Freistellungsauftrag dennoch ausreichend. Für ETF-Sparer mit einem Freibetrag von 1.000 € (Singles) oder 2.000 € (Verheiratete) kann das bedeuten, dass überhaupt keine Vorabpauschale anfällt.
So wird die Vorabpauschale berechnet
Die Berechnung klingt kompliziert, folgt aber einer klaren Logik:
Schritt 1: Basisertrag ermitteln
Der Basisertrag ist der theoretische Ertrag deines ETFs, wenn er exakt den Basiszins erwirtschaftet hätte:
Basisertrag = Depotwert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7
Der Faktor 0,7 kommt aus dem Investmentsteuergesetz (§ 18 InvStG). Bei einem Depot von 10.000 € und Basiszins 3,20 %:
Basisertrag = 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 €
Schritt 2: Vorabpauschale = Minimum aus Basisertrag und tatsächlichem Wertzuwachs
Die Vorabpauschale kann den tatsächlichen Wertzuwachs deines ETFs nicht übersteigen. Ist dein ETF 2026 weniger gestiegen als der Basisertrag — oder gar gefallen — fällt keine Vorabpauschale an.
Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertzuwachs des ETFs im Jahr)
Schritt 3: Teilfreistellung anwenden
30 % der Vorabpauschale sind bei Aktien-ETFs steuerfrei (Teilfreistellung). Effektiv steuerpflichtig sind also nur 70 %:
Steuerpflichtig = Vorabpauschale × 70 %
Schritt 4: Freibetrag abziehen und Steuer berechnen
Vom steuerpflichtigen Betrag wird zunächst dein verbleibender Freistellungsauftrag abgezogen (1.000 € für Singles, 2.000 € für Verheiratete). Dann gilt:
Steuer = (Steuerpflichtiger Betrag − Freibetrag) × 25 % (+ Soli ggf. Kirchensteuer)
Vollständiges Beispiel 2026
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Depotstand 1. Januar 2026 | 50.000 € |
| Basiszins 2026 | 3,20 % |
| Basisertrag | 50.000 × 3,20 % × 0,7 = 1.120 € |
| Wertzuwachs ETF (angenommen +8 %) | 4.000 € |
| Vorabpauschale | min(1.120, 4.000) = 1.120 € |
| Nach Teilfreistellung (×70 %) | 784 € |
| Freibetrag genutzt (1.000 € verfügbar) | − 784 € → 0 € Steuer |
In diesem Beispiel fällt keine Steuer an, weil die 490 € vollständig vom Freistellungsauftrag gedeckt werden. Der verbleibende Freibetrag von 510 € steht für andere Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Zinsen) bereit.
Wann fällt keine Vorabpauschale an?
Es gibt drei Situationen, in denen du 2026 nichts zahlen musst:
- Dein ETF hat nicht zugelegt: Liegt der Kurs am 31. Dezember nicht höher als am 1. Januar, ist der Wertzuwachs null oder negativ — keine Vorabpauschale.
- Dein Freibetrag reicht: Bei kleinen Depots bis ca. 64.000 € (Singles) deckt der 1.000-€-Freibetrag die gesamte Vorabpauschale 2026 ab. Berechnung: 1.000 € ÷ (3,20 % × 0,7 × 0,7) ≈ 63.800 €.
- Ausschüttende ETFs: Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale um die bereits erhaltenen Ausschüttungen reduziert — häufig fällt gar nichts mehr an.
Wie die Vorabpauschale abgebucht wird
Du musst dir um nichts kümmern. Deine Depotbank kümmert sich automatisch um alles:
- Januar/Februar: Die Bank berechnet die Vorabpauschale für das Vorjahr
- Abbuchung: Die Steuer wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht
- Freistellungsauftrag: Wird automatisch berücksichtigt, sofern du ihn bei deiner Bank gestellt hast
- Kein Cash? Haben deine Konten nicht genug Deckung, kann die Bank anteilig ETF-Anteile verkaufen (in der Praxis sehr selten)
Tipp: Stelle sicher, dass du einen Freistellungsauftrag gestellt hast — viele Anleger vergessen das und zahlen unnötig Steuer. Der Auftrag muss aktiv bei der Bank eingereicht werden.
Vorabpauschale im ETF-Sparplan: Was ändert sich langfristig?
Über einen langen Anlagehorizont von 20 oder 30 Jahren kumuliert sich die Vorabpauschale zu einem merklichen Betrag. Ein typischer Sparplan mit 200 € monatlich über 30 Jahre bei 8 % Rendite zahlt in dieser Zeit etwa 15.000–20.000 € Vorabpauschale (abhängig von Basiszins und Depotentwicklung).
Das klingt viel — ist aber einzuordnen:
- Diese Beträge werden beim Verkauf vollständig angerechnet
- Du verlierst nur den Zinseszinseffekt auf die früher gezahlte Steuer (oft < 2.000 € über 30 Jahre)
- Thesaurierende ETFs bleiben trotzdem steuerlich effizienter als jährlich ausschüttende in vielen Szenarien
Rechenbeispiel: Auswirkung auf das Endvermögen
| Szenario | Endkapital (netto) |
|---|---|
| Thesaurierend, mit Vorabpauschale | 249.254 € |
| Ohne jede Steuer (hypothetisch) | ~300.000 € |
| Nur Abgeltungssteuer am Ende | ~255.000 € |
Annahmen: 200 €/Monat, 30 Jahre, 8 % p.a., Freibetrag 1.000 €, Singles ohne Kirchensteuer
Der Unterschied zwischen Vorabpauschale und "nur Abgeltungssteuer am Ende" beträgt nur rund 5.000–6.000 € — auf 30 Jahre gesehen weniger als 1 % des Endkapitals. Die Vorabpauschale ist kein Grund, thesaurierende ETFs zu meiden.
Vorabpauschale korrekt in deiner Planung berücksichtigen
Ein guter ETF-Sparplan-Rechner sollte die Vorabpauschale realistisch einkalkulieren. Achte auf folgende Punkte:
- Basiszins: Sollte dem aktuellen BMF-Wert entsprechen (2026: 3,20 %) — oder mit einem geglätteten Langfristwert gerechnet werden
- Teilfreistellung: 30 % für Aktien-ETFs müssen abgezogen werden
- Freistellungsauftrag: Wird jährlich verrechnet, nicht einmalig am Ende
- Anrechnung beim Verkauf: Bereits gezahlte Vorabpauschale reduziert die finale Abgeltungssteuer
Unser ETF Sparplan Rechner berücksichtigt all diese Faktoren nach aktuellem deutschen Steuerrecht — inklusive Vorabpauschale, Teilfreistellung, Freistellungsauftrag und Kirchensteuer. Probier es aus:
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Gilt die Vorabpauschale auch für ETF-Sparpläne bei Neobrokers?
Ja, ohne Ausnahme. Scalable Capital, Trade Republic, Flatex und alle anderen deutschen Broker müssen die Vorabpauschale automatisch abführen. Das Depot ist keine Variable — nur der Depotstand, der Basiszins und dein Freistellungsauftrag bestimmen den Betrag.
Was passiert, wenn ich ETFs bei einer ausländischen Bank halte?
Hältst du ETFs bei einer ausländischen Bank ohne deutsche Niederlassung (z. B. IBKR Ireland), musst du die Vorabpauschale selbst in deiner Steuererklärung angeben. Die Bank zieht sie nicht automatisch ab — das ist eine häufige Fehlerquelle.
Kann ich die Vorabpauschale minimieren?
Direkt minimieren lässt sich der Steuersatz nicht. Aber:
- Freistellungsauftrag optimal aufteilen (bei mehreren Brokern)
- Verlusttöpfe aus dem gleichen Jahr können mit der Vorabpauschale verrechnet werden
- Bei sehr kleinen Depots (unter ~50.000 €) wird der Freibetrag ohnehin alles abdecken
Wird die Vorabpauschale jemals abgeschafft?
In der aktuellen politischen Diskussion gibt es keine konkreten Abschaffungspläne. Die Vorabpauschale ist Bestandteil der Investmentsteuerreform 2018 und gilt als dauerhaftes Instrument. Manche Parteien diskutieren eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags — das würde die Auswirkungen für viele Anleger weiter reduzieren.
Was passiert beim Verkauf?
Beim Verkauf deiner ETF-Anteile werden alle bereits gezahlten Vorabpauschalen angerechnet. Du zahlst nicht doppelt:
Steuerlast beim Verkauf = Gewinn × Steuersatz − Σ gezahlte Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf die spätere Abgeltungssteuer — keine Zusatzsteuer. Das Finanzamt zieht bereits Gezahltes beim Endverkauf automatisch ab.
Zusammenfassung
- Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs
- Basiszins 2026: 3,20 % (gestiegen von 2,53 % in 2025)
- Teilfreistellung von 30 % bei Aktien-ETFs reduziert die Steuerlast
- Der Freistellungsauftrag (1.000 € / 2.000 €) deckt die VP bei kleineren Depots komplett ab
- Beim Verkauf werden gezahlte Vorabpauschalen angerechnet — keine Doppelbesteuerung
- Effekt auf das Endvermögen über 30 Jahre: unter 2 % des Endkapitals
Fazit
Die Vorabpauschale 2026 ist mit dem gestiegenen Basiszins von 3,20 % etwas höher als in den Vorjahren. Für viele ETF-Sparer — besonders mit kleineren Depots — greift der Freibetrag vollständig. Wer trotzdem zahlen muss: Es handelt sich um eine Vorauszahlung, keine Extrasteuer. Das Netto-Endvermögen eines gut strukturierten ETF-Sparplans bleibt davon nur marginal beeinflusst.
Wie genau die Vorabpauschale deinen persönlichen Sparplan beeinflusst — und wie viel du am Ende netto herausbekommst — zeigt unser ETF Sparplan Rechner mit vollständiger Steuerberechnung.
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