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Teilfreistellung bei ETFs erklärt: Warum du 30 % weniger Steuern zahlst

Teilfreistellung bei ETFs erklärt: Wie du als ETF-Anleger nur auf 70 % deiner Gewinne Steuern zahlst und deinen effektiven Steuersatz auf 18,46 % senkst.

Teilfreistellung bei ETFs erklärt: Warum du 30 % weniger Steuern zahlst

Teilfreistellung bei ETFs erklärt: Warum du 30 % weniger Steuern zahlst

Du hast von der Teilfreistellung gehört, aber weißt nicht genau, wie sie funktioniert? Dann bist du in guter Gesellschaft. Die Regelung ist einer der größten Steuervorteile für ETF-Anleger in Deutschland — und trotzdem erklären sie die wenigsten Broker in ihrer ganzen Tragweite.

Kurz zusammengefasst: Als ETF-Anleger zahlst du nicht auf 100 % deiner Gewinne Steuern, sondern je nach ETF-Typ nur auf 70 %. Der Rest ist steuerfrei. Das klingt klein, macht über 20–30 Jahre aber einen erheblichen Unterschied.

In diesem Artikel erfährst du, wie die Teilfreistellung genau funktioniert, welche ETFs davon profitieren, was das konkret für deine Steuerlast bedeutet — und wie du die Regelung strategisch für dich nutzen kannst.

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Was ist die Teilfreistellung überhaupt?

Die Teilfreistellung wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt. Davor war das deutsche Steuerrecht für Fonds deutlich komplizierter: Anleger mussten zwischen intransparenten und transparenten Fonds unterscheiden, und die Besteuerung hing davon ab, ob ein Fonds Dividenden ausschüttete oder thesaurierte.

Seit 2018 gilt ein einheitliches System: Fondsgewinne werden pauschal zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei gestellt. Das soll ausgleichen, dass Fonds bereits auf Unternehmensgewinne (Körperschaftsteuer) und bei Ausschüttungen auf Dividenden Steuern zahlen, bevor der Gewinn beim Anleger ankommt.

Die Teilfreistellung ist also kein Geschenk, sondern ein Ausgleich für Vorsteuerbelastungen. In der Praxis wirkst sie wie ein handfester Steuervorteil für ETF-Anleger.

Die vier Freistellungssätze

Fondstyp Bedingung Teilfreistellung Steuerpflichtig
Aktienfonds mind. 51 % Aktien 30 % 70 %
Mischfonds mind. 25 % Aktien 15 % 85 %
Immobilienfonds (inland) mind. 51 % inländische Immobilien 60 % 40 %
Immobilienfonds (ausland) mind. 51 % ausländische Immobilien 80 % 20 %

Für die meisten ETF-Anleger gilt: 30 % Teilfreistellung, weil breit gestreute Aktien-ETFs wie der MSCI World oder FTSE All-World immer mehr als 51 % Aktienanteil haben.


Wie die 30 % Teilfreistellung konkret wirken

Stell dir vor, du hast 1.000 € Gewinn mit einem Aktien-ETF gemacht. Ohne Teilfreistellung würdest du auf die vollen 1.000 € Steuern zahlen.

Ohne Teilfreistellung (z.B. Zinsen, Direktaktien ohne Fonds): - Steuerpflichtiger Betrag: 1.000 € - Abgeltungssteuer (25 %): 250,00 € - Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 250 €): 13,75 € - Gesamtsteuer: 263,75 €

Mit 30 % Teilfreistellung (Aktien-ETF): - Steuerfreier Anteil (30 %): 300 € - Steuerpflichtiger Betrag: 700 € - Abgeltungssteuer (25 %): 175,00 € - Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 175 €): 9,63 € - Gesamtsteuer: 184,63 €

Du sparst: 79,13 € pro 1.000 € Gewinn — oder knapp 30 % deiner Steuerlast. Auf größere Gewinne hochgerechnet:

Kursgewinn Steuer ohne TF Steuer mit 30 % TF Ersparnis
5.000 € 1.318,75 € 923,13 € 395,62 €
10.000 € 2.637,50 € 1.846,25 € 791,25 €
50.000 € 13.187,50 € 9.231,25 € 3.956,25 €
100.000 € 26.375,00 € 18.462,50 € 7.912,50 €

Das wird schnell ein relevanter Betrag.


Warum 18,46 %? Die Rechnung dahinter

Der effektive Steuersatz für Aktien-ETFs ergibt sich aus der Kombination von Abgeltungssteuer + Soli × (1 − Teilfreistellung):

Effektiver Steuersatz = 26,375 % × (1 − 0,30) = 26,375 % × 0,70 = 18,4625 %

Von jedem Euro Gewinn behält der Staat bei Aktien-ETFs also rund 18,5 Cent — nicht 26 Cent wie bei normalen Kapitalerträgen (Zinsen, Tagesgeld, Direktaktien).

Das macht ETFs steuerlich auch gegenüber direkt gehaltenen Einzelaktien interessant. Denn Dividenden aus Einzelaktien profitieren NICHT von der Teilfreistellung — da zahlt ein direkter Einzelaktienhalter den vollen Steuersatz auf Dividenden, während der ETF-Anleger dank Fonds-Mantel die 30 % Freistellung genießt.


Welche ETFs haben 30 % Teilfreistellung?

Alle Aktien-ETFs, die zu mindestens 51 % in Aktien investieren. Das trifft auf die meisten populären Welt-ETFs zu:

ETF ISIN Aktienanteil Teilfreistellung
Vanguard FTSE All-World Acc (VWCE) IE00BK5BQT80 ~100 % 30 %
Vanguard FTSE All-World Dist (VWRL) IE00B3RBWM25 ~100 % 30 %
iShares Core MSCI World (EUNL) IE00B4L5Y983 ~100 % 30 %
Amundi MSCI World IE000BI8OT95 ~100 % 30 %

Wann gilt die Teilfreistellung nicht oder mit niedrigerem Satz?

  • Geldmarkt-ETFs: Kein Aktienanteil → 0 % Teilfreistellung
  • Reine Anleihen-ETFs: In der Regel 0 %, da kein Aktienanteil
  • Mischfonds-ETFs mit 25–50 % Aktien: Nur 15 % Teilfreistellung
  • Mischfonds-ETFs mit < 25 % Aktien: 0 % Teilfreistellung

Im Zweifelsfall schau in den Verkaufsprospekt oder die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) deines ETFs — dort steht der Aktienanteil und die entsprechende Teilfreistellung.


Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale

Das ist eine wichtige Feinheit, die viele vergessen: Die Teilfreistellung gilt nicht nur für realisierte Gewinne beim Verkauf, sondern auch für die jährliche Vorabpauschale.

Zur Erinnerung: Bei thesaurierenden ETFs (wie dem VWCE) wird jedes Jahr eine fiktive Mindestrendite besteuert — die sogenannte Vorabpauschale. Auch diese wird mit 30 % Teilfreistellung berechnet.

Die Vorabpauschale-Formel für Aktien-ETFs 2026

Basisertrag = Depotwert × Basiszins (3,20 %) × 0,7
Steuerpflichtig = Basisertrag × 0,7  (Teilfreistellung: 30 % steuerfrei)
Steuer = Steuerpflichtig × 26,375 %

Beispiel: 10.000 € Depotwert, Jahr 2026 (Basiszins: 3,20 %)

  • Basisertrag: 10.000 × 3,20 % × 0,7 = 224 €
  • Nach Teilfreistellung: 224 × 0,7 = 156,80 €
  • Steuer: 156,80 × 26,375 % = 41,35 €

Ohne Teilfreistellung wäre der steuerpflichtige Betrag 224 € (statt 156,80 €) und die Steuer 59,08 €. Die Teilfreistellung spart dir hier 17,73 € pro 10.000 € Depot.

Bei 50.000 € Depot:

  • Basisertrag: 50.000 × 3,20 % × 0,7 = 1.120 €
  • Nach Teilfreistellung: 1.120 × 0,7 = 784 €
  • Steuer: 784 × 26,375 % = 206,78 €

Das mag nach wenig klingen — aber bei 50.000 € Depot sparst du durch die Teilfreistellung jährlich knapp 90 € allein bei der Vorabpauschale. Über 20 Jahre addiert sich das.


Teilfreistellung und der Freistellungsauftrag: Was du wissen musst

Dein jährlicher Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare). Diese Freibeträge decken Kapitalerträge — und zwar die steuerpflichtigen Kapitalerträge nach Teilfreistellung.

Das bedeutet konkret: Dein Freistellungsauftrag reicht weiter als du denkst!

Beispiel: Du hast 1.429 € Kursgewinn mit deinem Aktien-ETF realisiert.

  • Steuerpflichtig nach Teilfreistellung (70 %): 1.000 €
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 €
  • Steuern zu zahlen: 0 €

Ohne Teilfreistellung wärst du mit 429 € über dem Freibetrag und hättest rund 113 € Steuern gezahlt.

Faustregel: Mit 30 % Teilfreistellung kannst du Kursgewinne von bis zu ~1.429 € im Jahr realisieren, ohne die 1.000-€-Grenze zu überschreiten.

Und: Die Freistellungsauftrag-Schwelle (also ab wann du überhaupt Vorabpauschale zahlst, wenn du den Freibetrag voll nutzt) liegt bei einem Aktien-ETF-Depot mit Basiszins 3,20 % bei ca. 63.800 €. Bis dahin deckt der Freibetrag die Vorabpauschale vollständig ab.

Mehr dazu im Artikel Freistellungsauftrag einrichten: Schritt-für-Schritt.

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Anrechnung der Vorabpauschale beim Verkauf

Wenn du deinen ETF später verkaufst, wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet — du wirst nicht doppelt besteuert. Das ist wichtig zu wissen: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne.

Wie das funktioniert: Jedes Jahr, in dem du Vorabpauschale gezahlt hast, erhöht sich dein steuerlicher Einstandspreis (Anschaffungskosten) um den versteuerten Betrag. Beim Verkauf wird der realisierte Gewinn um diese bereits versteuerten Beträge gemindert.

Vereinfachtes Beispiel: - Du kaufst ETF-Anteile für 10.000 € - Du zahlst über 10 Jahre insgesamt 400 € Vorabpauschale-Steuer - Beim Verkauf für 20.000 € gilt: Gewinn = 10.000 € minus 400 € bereits versteuert = 9.600 € steuerpflichtig - Du zahlst also weniger beim Verkauf

Das Steuerrecht ist hier fairer als sein Ruf — es gibt keine Doppelbesteuerung. Nur wer das nicht weiß, glaubt, er werde zweifach zur Kasse gebeten.


Der Unterschied bei ausschüttenden ETFs

Bei ausschüttenden ETFs (wie dem VWRL) gilt dieselbe Teilfreistellung — aber der Zeitpunkt der Besteuerung ist anders.

Ausschüttende ETFs (z.B. VWRL): - Dividenden werden im Jahr der Ausschüttung besteuert - 30 % der Dividende steuerfrei - Du bekommst die verbleibende Nettodividende ausgezahlt - Keine oder sehr geringe Vorabpauschale (da Ausschüttungen angerechnet werden)

Thesaurierende ETFs (z.B. VWCE): - Dividenden verbleiben im Fonds und werden reinvestiert - Jährliche Vorabpauschale wird besteuert (30 % davon steuerfrei) - Beim Verkauf: Restgewinn wird besteuert, Vorabpauschale angerechnet

In beiden Fällen greift die 30 % Teilfreistellung. Der Unterschied liegt im Cash-Flow und in der Liquiditätsbindung: Bei ausschüttenden ETFs zahlst du Steuern sofort mit dem Geld aus der Ausschüttung; bei thesaurierenden zahlst du jährlich aus deinem Girokonto (für die Vorabpauschale) und beim Verkauf.

Mehr zum Vergleich: Thesaurierend oder ausschüttend?


Kirchensteuer und Teilfreistellung

Falls du kirchensteuerpflichtig bist, zahlt die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer — aber auch hier gilt: Nur auf den steuerpflichtigen Teil nach Teilfreistellung.

Effektiver Gesamtsteuersatz bei Aktien-ETFs (2026):

Szenario Ohne Kirchensteuer Mit KiSt 8 % (Bayern, BW) Mit KiSt 9 % (Rest)
Ohne Teilfreistellung 26,375 % 27,819 % 27,995 %
Mit 30 % Teilfreistellung 18,46 % ~19,47 % ~19,60 %

Auch mit Kirchensteuer bleibst du dank Teilfreistellung deutlich unter 20 % effektivem Steuersatz — ein klarer Vorteil gegenüber anderen Kapitalanlagen.


Was ändert sich bei anderen ETF-Typen?

Die 30 % Teilfreistellung ist nicht für alle ETFs gleich. Hier eine Übersicht für häufig genutzte ETF-Kategorien:

Anleihen-ETFs (0 % Teilfreistellung)

Wenn du Anleihen-ETFs als Stabilitätsanker nutzt, greift keine Teilfreistellung. Zinserträge sind zu 100 % steuerpflichtig. Das ist ein echtes steuerliches Argument für Aktien-ETFs als Kernposition.

Multi-Asset-ETFs / Mischfonds-ETFs (15 % Teilfreistellung)

Manche ETFs halten eine Mischung aus Aktien und Anleihen — z.B. 60/40-Fonds. Haben sie mindestens 25 %, aber weniger als 51 % Aktien, gilt nur 15 % Teilfreistellung. Das ist besser als nichts, aber deutlich schlechter als die 30 % eines reinen Aktien-ETFs.

Rohstoff-ETFs / ETC (0 % Teilfreistellung)

Gold-ETCs oder Rohstoff-Fonds fallen nicht unter die Aktienfonds-Teilfreistellung. Gewinne sind grundsätzlich zu 100 % steuerpflichtig — ausgenommen physisches Gold (bei Haltedauer > 1 Jahr steuerfrei).


Langfristige Wirkung: So viel macht die Teilfreistellung über 30 Jahre

Stell dir zwei Szenarien vor: Du sparst 30 Jahre lang 200 €/Monat in einen Aktien-ETF mit 7 % p.a. Rendite.

Endkapital nach 30 Jahren: ~244.000 €
Eingezahltes Kapital: 72.000 €
Kursgewinn: ~172.000 €

Steuern auf den Kursgewinn (vereinfacht, ohne Vorabpauschale-Anrechnung und Sparerpauschbetrag):

Szenario Steuerpflichtig Steuersatz Steuer Netto nach Steuern
Ohne Teilfreistellung 172.000 € 26,375 % 45.365 € 198.635 €
Mit 30 % Teilfreistellung 120.400 € 26,375 % 31.756 € 212.244 €
Vorteil 13.609 € +13.609 €

Über 30 Jahre spart dir die Teilfreistellung mehr als 13.000 € — rein durch diese eine Steuerregelung. Rechnet man zusätzlich die jährlichen Sparerpauschbeträge (30 × 1.000 € = 30.000 € steuerfrei), fällt die tatsächliche Steuerbelastung nochmal deutlich geringer aus.


Häufige Fragen zur Teilfreistellung

Muss ich die Teilfreistellung selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben?

Nein. Dein Broker oder Depotanbieter führt die Kapitalertragsteuer automatisch ab und berücksichtigt dabei die Teilfreistellung. Du erhältst zum Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung mit den bereits bereinigten Werten. Eine eigene Steuererklärung für ETF-Gewinne ist in den meisten Fällen nicht notwendig — der Abzug ist final.

Ausnahme: Wenn du bei mehreren Brokern Depots hast und Verluste verrechnen möchtest, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein.

Gilt die Teilfreistellung auch bei Verlusten?

Ja — aber dann wirkt sie gegen dich. Auch Verluste werden nur zu 70 % anerkannt und mit anderen Gewinnen verrechenbar. Wenn dein ETF 1.000 € Verlust macht, kannst du nur 700 € davon mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Das ist die Kehrseite der Pauschalregelung.

Was passiert, wenn ein ETF seinen Aktienanteil unter 51 % senkt?

Dann würde die Teilfreistellung sinken — auf 15 % (Mischfonds) oder 0 %. Für breit gestreute Welt-ETFs wie MSCI World oder FTSE All-World ist das kein realistisches Szenario, da ihr Aktienanteil per Definition fast 100 % beträgt.

Gilt die Teilfreistellung für alle Anlegertypen?

Die 30 % Teilfreistellung gilt für privatrechtliche Anleger (Privatpersonen). Institutionelle Anleger und Unternehmen haben andere Regelungen. Als Privatanleger mit ETF-Sparplan profitierst du automatisch davon.

Kann sich der Teilfreistellungssatz ändern?

Theoretisch ja — Steuergesetze können jederzeit geändert werden. Seit der Einführung 2018 wurde der Satz bisher nicht verändert. Für langfristige Planungen solltest du jedoch immer berücksichtigen, dass steuerliche Rahmenbedingungen sich im Laufe von 20–30 Jahren verändern können.

Ist die Teilfreistellung auch bei Riester- oder Rürup-ETFs relevant?

Bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten gelten andere Steuerregeln. Riester und Rürup werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt und in der Rentenphase anders besteuert. Die klassische Teilfreistellung nach InvStG greift dort nicht auf dieselbe Weise.


Teilfreistellung strategisch nutzen

Die Teilfreistellung ist kein aktiver Hebel, den du selbst bedienen kannst — sie gilt automatisch. Aber es gibt einige strategische Überlegungen, die sich lohnen:

1. Aktien-ETFs als Kern bevorzugen Wenn du die Wahl zwischen einem reinen Aktien-ETF und einem Mischfonds hast: Steuerlich ist der Aktien-ETF besser, weil er 30 % statt 15 % Teilfreistellung hat. Das gilt natürlich nur als einer von mehreren Entscheidungsfaktoren.

2. Verlustverrechnungstopf im Blick behalten Da Verluste nur zu 70 % verrechenbar sind, solltest du bei einem ETF-Depot mit mehreren Positionen auf den Verlustverrechnungstopf deines Brokers achten. Manche Broker haben separate Töpfe für Aktien und Fonds — und ETFs fallen bei den meisten Brokern in den Aktientopf.

3. Jahresende: Gewinne realisieren oder verschieben? Wenn du weißt, dass du kurz vor dem Jahresende Gewinne realisieren wirst, lohnt es sich zu überlegen, ob du noch im laufenden Jahr bleibst (Sparerpauschbetrag nutzen) oder ins nächste Jahr verschiebst. Die Teilfreistellung ändert dabei nichts — sie wirkt immer gleich.

4. Ausländische ETFs: Keine Zusatzsteuer durch Teilfreistellung Bei irisch-domizilierten ETFs (wie VWCE oder EUNL) wird keine ausländische Quellensteuer einbehalten, die du dann in Deutschland zurückfordern müsstest. Die Teilfreistellung deckt die Vorsteuerbelastung pauschal ab — du musst nichts gesondert beantragen.


Fazit: Die Teilfreistellung macht ETFs steuerlich attraktiv

Die 30 % Teilfreistellung ist einer der unterschätzten Vorteile von Aktien-ETFs in Deutschland. Dein effektiver Steuersatz liegt bei ~18,46 % — deutlich unter dem nominalen Abgeltungssteuersatz von 26,375 %. Das gilt für realisierte Gewinne genauso wie für die jährliche Vorabpauschale.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Aktien-ETFs mit mind. 51 % Aktienanteil → immer 30 % Teilfreistellung
  • Effektiver Steuersatz: ~18,46 % (ohne Kirchensteuer)
  • Die Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale
  • Beim Verkauf wird die gezahlte Vorabpauschale angerechnet — keine Doppelbesteuerung
  • Bei Verlusten wirkt die Teilfreistellung gegen dich (nur 70 % verrechenbar)
  • Dein Broker rechnet alles automatisch ab — du musst nichts selbst berechnen

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Vergangene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

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